Im Jahr 2025 haben 4,6 Prozent der anspruchsberechtigten AOK-Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld beantragt, wobei die Tage weiterhin überwiegend von Frauen genommen wurden.

Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor, die auf den Versichertendaten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern basiert. Der Anteil der Väter an den Kinderkrankengeld-Tagen lag demnach bundesweit bei 27 Prozent – ein leichter Anstieg gegenüber den Vorjahren, aber immer noch ein deutliches Ungleichgewicht.

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, erklärte dazu: „dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen würden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien.“ Sie wünschte sich, „dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.“

Gesetzliche Regelungen zum Kinderkrankengeld

Gesetzlich versicherte Eltern haben pro Kind und Elternteil Anspruch auf 15 Kinderkrankentage im Jahr, bei mehreren Kindern auf maximal 35 Tage. Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch auf 30 Tage pro Kind und bis zu 70 Tage insgesamt. Voraussetzung ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist, eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.