Das Bundeskabinett hat am 26. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform der Führerscheinausbildung beschlossen, der diese günstiger und flexibler gestalten soll.

Die Reform sieht vor, dass Theoriestunden künftig online oder per App absolviert werden können, statt wie bisher ausschließlich in Fahrschulen. Zudem wird der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung von über 1.169 auf 840 Fragen reduziert.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Möglichkeit, nach bestandener Theorieprüfung und sechs praktischen Fahrstunden weitere Übungsfahrten mit nahen Verwandten wie Eltern durchzuführen. Die begleitende Person muss seit mindestens sieben Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.

Patrick Schnieder, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, bezeichnete den Führerschein als 'ein Schlüssel zur eigenen Freiheit'. Die Reform solle den Zugang zu dieser Freiheit erleichtern.

Die praktische Prüfung wird von 55 auf 40 Minuten verkürzt, wobei die reine Fahrzeit von 30 auf 25 Minuten reduziert wird. Die bisher festgelegten zwölf Sonderfahrten (Autobahn, Nachtfahrten etc.) werden nicht mehr vorgeschrieben.