Ein Gericht in Nantes hat den 55-jährigen deutschen Serientäter Martin N., bekannt als "Maskenmann", wegen des Mordes an dem zehnjährigen Jonathan im April 2004 in Westfrankreich zu lebenslanger Haft verurteilt und zugleich die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Das Urteil gegen Martin N. fiel am Donnerstagabend, den 4. Juni 2026, am Landgericht von Nantes. Richter und Staatsanwaltschaft folgten dabei dem Antrag der Anklage, die eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte. Wie der NDR unter Berufung auf den Prozessbeobachter Le Parisien und Le Figaro berichtete, sprach die Staatsanwaltschaft davon, dass die Tat die "Handschrift" des Angeklagten trage.
Der zehnjährige Jonathan war im April 2004 aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins an der Atlantikküste verschwunden. Wenige Wochen später fand man seinen unbekleideten Körper, beschwert mit einem Betonklotz, in einem Teich rund 30 Kilometer vom Verschwindensort entfernt. Die Leiche war so versteckt worden, dass die Ermittler zunächst Mühe hatten, den Fall mit einer bestimmten Person in Verbindung zu bringen.
