Der Europäische Gerichtshof hat am 3. November 2026 in Luxemburg ein Gutachten veröffentlicht, wonach das Vorliegen einer Vervielfältigung bei KI-Chatbots zunächst davon abhängt, ob eine Zugangsschranke umgangen wurde.
Generalanwalt Maciej Szpunar erläuterte in seinem Gutachten, wie der EuGH die rechtliche Bewertung von KI-Chatbots voraussichtlich entscheiden könnte. Im Zentrum steht die Frage, wann die Nutzung eines Systems als Vervielfältigung geschützter Werke gelten kann.
„Aber: Ob eine Vervielfältigung wirklich vorliegt hängt Generalanwalt Maciej Szpunar zufolge zum ersten davon ab, ob eine Zugangsschranke umgangen wurde“, heißt es in dem Gutachten. Damit richtet das Schreiben den ersten Prüfschritt auf den Zugang zu den jeweiligen Inhalten.
Zugangsschranke als erster Prüfpunkt
Eine Zugangsschranke kann die Entscheidung prägen, ob Nutzerinnen und Nutzer Inhalte rechtmäßig oder unter Umgehung technischer oder rechtlicher Beschränkungen erhalten. Das Gutachten stellt damit weniger pauschal auf die eingesetzte KI-Technik ab als auf die konkrete Zugangssituation.
