Die Europäische Union hat am 28. Mai 2026 in Brüssel Sanktionen gegen vier israelische Siedlerorganisationen und drei Einzelpersonen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser verhängt.

Der Beschluss wurde von der Vertretung der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel bekannt gegeben und umfasst das Einfrieren von Vermögenswerten sowie Einreiseverbote in das Gebiet der Europäischen Union.

Die Sanktionierten werden beschuldigt, eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung und Förderung von Zwangsmaßnahmen zu spielen, die zur Vertreibung von Palästinensern führen.

Die Vorwürfe im Detail

Im EU-Amtsblatt heißt es zur Begründung: "Durch ihre Aktivitäten spielt Nachala eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung und Förderung von Zwangsmaßnahmen, die zur Vertreibung von Palästinensern führen und ihr Eigentumsrecht, ihr Recht auf Privat- und Familienleben und ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen."

Die Organisation Nachala unter der Führung von Daniella Weiss steht damit im Zentrum der EU-Maßnahmen.

Die israelische Regierung hatte die Sanktionen bereits vor ihrer Verhängung kritisiert.

Hintergrund: Eskalation der Gewalt

Seit dem Terrorangriff der Hamas im Oktober 2023 und dem dadurch ausgelösten Gaza-Krieg hat die Gewalt radikaler israelischer Siedler gegen Palästinenser und deren Eigentum im besetzten Westjordanland deutlich zugenommen.

In israelischen Medien ist dabei zunehmend von "jüdischem Terror" die Rede.

Die EU hatte erstmals im Jahr 2024 Sanktionen wegen Siedlergewalt verhängt und baut diesen Kurs nun mit den aktuellen Strafmaßnahmen weiter aus.

Politischer Rahmen

Mit dem Sanktionsbeschluss setzte die EU eine politische Grundsatzvereinbarung um, die bei einem Außenministertreffen am 11. Mai getroffen worden war.

Die Maßnahmen richten sich gezielt gegen Akteure, die nach Überzeugung der EU für die Eskalation der Lage in der Region mitverantwortlich sind.

Die betroffenen Personen und Organisationen werden auf einer EU-Sanktionsliste geführt, was ihre internationale Bewegungsfreiheit und finanzielle Handlungsfähigkeit massiv einschränkt.

Die Entscheidung unterstreicht die wachsende Besorgnis der internationalen Gemeinschaft über die anhaltende Gewalt im Westjordanland.