Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat am Montag die Reform der europäischen Fluggastrechte gebilligt, die voraussichtlich ab Mitte 2027 für Reisende gilt und unter anderem kostenlose Nachbarplätze für Familien, transparente Preise mit Handgepäck sowie klarere Entschädigungsregeln vorsieht.

Langer Weg zur Einigung

Nach mehr als 13 Jahren Verhandlung haben die Ministerinnen und Minister der EU-Staaten am Montag die seit langem geplante Reform der Fluggastrechte formal abgesegnet. Damit ist die letzte Hürde auf dem Weg zu einem modernisierten europäischen Flugreiserecht genommen, wie aus Kreisen des Rats in Brüssel verlautete. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte bereits 2014 vorgelegt.

Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten das Dossier jedoch elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament über seine Position bildeten Rat und Parlament einen Vermittlungsausschuss mit Vertretenden beider Institutionen, der die gemeinsame Lösung fand, die nun beide final absegneten.

Entschädigungen bleiben im Kern

Die Kernregel zu Entschädigungen bleibt im Wesentlichen bestehen: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Die EU-Abgeordneten haben sich gegenüber den Wünschen der EU-Länder bei den Ansprüchen auf Entschädigung durchgesetzt, denn der Rat wollte Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden zugestehen.