EU einigt sich auf Reform der Fluggastrechte: Entschädigungen bei Verspätungen bleiben unverändert
Brüssel, 15. Juni 2026
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Kurzfassung
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden bleiben in bisheriger Höhe bestehen, während Regeln für Handgepäck, Kinder und Musiker verschärft werden.
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben sich am 13. Juni 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt, die die bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen unverändert lässt.
Einigung nach jahrelangem Streit
Die Einigung ist das Ergebnis jahrelanger und zuletzt stockender Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europaparlament über eine Reform der Fluggastrechte. „Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen." Damit setzten sich die Abgeordneten gegen Forderungen mehrerer Mitgliedstaaten durch, die den Schwellenwert auf vier Stunden anheben und die Beträge senken wollten. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Deutschland hatte sich für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Regelung eingesetzt", erklärte sein Ministerium.
Konkret bedeutet die Einigung: Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge bleiben wie bisher ab drei Stunden Verspätung bestehen, sofern die Fluggesellschaft die Verspätung zu verschulden hat. Die Höhe staffelt sich nach Flugdistanz: 250 Euro bei 1.500 Kilometern Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung, 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung. „Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat." Schnieder betonte, das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung sei stets gewesen, „eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt."
Entschädigungen ab drei Stunden bleiben
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. „Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg. Zudem verwies sie auf den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen für Passagiere.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Damit fallen auch viele Verbindungen von US-amerikanischen oder asiatischen Carriern unter die neuen Vorgaben, sofern sie von einem Flughafen in der Union starten. Bereits 2013 hatte die EU-Kommission eine solche Reform vorgeschlagen – die nun erzielte Einigung schließt einen seit Jahren schwelenden Streit ab.
Kinder, Handgepäck und Musiker: Was ändert sich konkret?
Im Kern bleibt es bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. „Es habe ‚die Vernunft gesiegt' und Flugreisende erhalten nach wie vor eine gestaffelte Entschädigung", sagte der österreichische SPÖ-Europaabgeordnete Andreas Schieder. Er wertete das Ergebnis als „eine klare Absage an die dreisten Forderungen der Fluglobby und ein erfolgreicher Touchdown für Fluggastrechte in ganz Europa." Die Einigung schaffe „nach Jahren der Verhandlungen endlich die notwendige Rechtsklarheit", erklärte Schnieder.
Für Familien bringt die Reform konkrete Verbesserungen: „Kinder sollen im Flugzeug ohne zusätzliche Kosten neben ihren Eltern sitzen dürfen." Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften dürfen künftig keine Gebühren mehr für die Sitzplatzreservierung neben einem Elternteil oder einer Begleitperson verlangen. Darüber hinaus müssen Airlines künftig standardmäßig den Ticketpreis inklusive Handgepäck ausweisen. „Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat." Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärte, „für Verbraucher sei dann klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen."
Eine weitere Neuerung betrifft Musiker: „Musiker sollen ihre Instrumente an Bord mitnehmen dürfen." Damit wird eine langjährige Forderung aus der Kulturszene aufgegriffen. Die Passagiere selbst können künftig zudem selbst entscheiden, ob sie zusätzliches kostenpflichtiges Handgepäck buchen möchten oder nicht. Die ursprüngliche Forderung der Abgeordneten, dass Passagiere immer ein kleines Handgepäckstück zusätzlich zum persönlichen Gegenstand kostenlos mitnehmen dürfen, konnten sich die Parlamentarier allerdings nicht vollständig durchsetzen.
Klarere Regeln für außergewöhnliche Umstände
„Außerdem werden klare Fristen festgelegt, bis wann Fluggesellschaften reagieren müssen." Konkret heißt das: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Mit der Reform soll zudem klarer festgelegt werden, was als außergewöhnlicher Umstand gilt, bei dem die Fluggesellschaft nicht haftet – etwa extreme Wetterlagen oder Sicherheitsvorfälle. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln haben die Airlines zwölf Monate Zeit für die Umsetzung.
Reaktionen und Ausblick
Die formelle Annahme der Reform durch die Vertreter der EU-Abgeordneten sowie die Bestätigung durch den Rat der Mitgliedstaaten und das Plenum des Europaparlaments gilt als Formalie. „Voraussichtlich an diesem Montag werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen." Sollte bis Montag Mitternacht jedoch keine Zustimmung von Parlament und Mitgliedstaaten vorliegen, würde der ursprünglich bereits 2013 vorgelegte Reformvorschlag der EU-Kommission endgültig scheitern.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik". Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament hätten sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt. Pop forderte zugleich, „die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen." Sophia Kircher erklärte: „Sollte es so bestätigt werden, konnten wir eine Verschlechterung der Konsumentenschutzrechte im Flugverkehr verhindern."
Unabhängig von der EU-Einigung kündigte die Lufthansa an, künftig bei Kurz- und Mittelstreckenflügen keine kostenlosen Koffer mehr in der Kabine zuzulassen. „Die Koffer sollen mindestens 15 Aufpreis kosten." Die neuen EU-Regeln zur verpflichtenden Preisausweisung inklusive Handgepäck sollen jedoch für mehr Transparenz beim Ticketkauf sorgen und den Vergleich zwischen Anbietern erleichtern.
Fragen & Antworten
Was bedeutet die EU-Einigung für die Entschädigung bei Flugverspätungen?
Die bisherigen Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung bleiben unverändert: 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro darüber. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Verspätung zu verschulden hat.
Welche neuen Regeln gelten für Familien und Handgepäck?
Kinder sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen kostenlos neben ihren Eltern oder Begleitpersonen sitzen dürfen. Airlines müssen künftig den Ticketpreis standardmäßig inklusive Handgepäck ausweisen, um den Preisvergleich zu erleichtern.
Wann tritt die Reform der Fluggastrechte in Kraft?
Die formelle Zustimmung durch das Europaparlament und den Rat der Mitgliedstaaten gilt als Formalie und wird für Montag erwartet. Nach Inkrafttreten haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.
EU-Fluggastrechte 2026: Einigung auf Reform im Überblick | finanz360