Berlin, 03 Juni 2026

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die geltenden EU-Schuldenregeln weiter zu lockern, damit Mitgliedstaaten mehr Schulden für Investitionen in die Energiewende aufnehmen dürfen.

Was die Kommission vorschlägt

Der Vorschlag der Brüsseler Behörde sieht vor, dass Ausgaben für die Energiewende künftig unter eine bestehende Ausnahmeklausel der EU-Schuldenregeln fallen, die ursprünglich für Verteidigungsausgaben geschaffen worden war. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll dafür im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils ein Spielraum von bis zu 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) genutzt werden dürfen. Über die drei Jahre hinweg gilt damit eine Obergrenze von insgesamt 0,6 Prozent des BIP für Energiewendeausgaben.

Hintergrund ist die zugespitzte Lage auf den Weltenergiemärkten. Die EU-Kommission verweist auf die Instabilität im Nahen Osten und die faktische Blockade der Meerenge von Hormus, einer der wichtigsten Handelsrouten für Erdöl. In der Folge sind die Rohölpreise deutlich gestiegen, was Unternehmen und Verbraucher in Europa belastet. Die Kommission will mit der Lockerung Investitionen ermöglichen, die die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern.