EU-Gewässerbericht: Hervorragende Badeseen-Bewertungen stehen wegen fehlender Schadstoffprüfung in der Kritik
Wien, 04. Juli 2026
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Kurzfassung
Eine Analyse von Correctiv zeigt, dass Tausende EU-Badegewässer als sauber gelten, obwohl sie chemisch belastet sind. Die Europäische Umweltagentur stuft 85 Prozent der mehr als 22.000 Badestellen als ausgezeichnet ein, berücksichtigt dabei aber nur zwei Fäkalbakterien und keine Chemikalien wie PFAS oder Pestizide. Toxikologen fordern eine Ausweitung der Bewertungskriterien.
Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat Mitte Juni rund 85 Prozent der mehr als 22.000 Badestellen in der EU, Albanien und der Schweiz eine ausgezeichnete Wasserqualität bescheinigt, doch eine Analyse von Correctiv und Fachleute kritisieren, dass chemische Schadstoffe und Cyanobakterien dabei unberücksichtigt bleiben.
Bestnoten auf breiter Datenbasis – mit Lücken
Die Mitte Juni veröffentlichte Bilanz der Europäischen Umweltagentur (EEA) liest sich auf den ersten Blick erfreulich: 96 Prozent der mehr als 22.000 überwachten Badestellen in den 27 EU-Staaten, Albanien und der Schweiz erfüllten demnach mindestens die EU-Mindeststandards, fast 85 Prozent erhielten sogar die Bestnote „exzellent“. In Österreich etwa wurde 96,5 Prozent der 260 untersuchten Badegewässer die Höchstwertung zuerkannt. Der Bericht gilt als wichtige Orientierung für die Badesaison und liefert Touristinnen und Touristen wie Einheimischen vermeintlich verlässliche Informationen über die Wasserqualität an Seen, Flüssen und Küsten.
Zwei Bakterien, ein Gesamturteil
Doch die Bewertung beruht nach Angaben der EEA selbst ausschließlich auf der Messung von zwei Fäkalbakterien: intestinalen Enterokokken und Escherichia coli. Beide Keime können Magen-Darm-Beschwerden, Durchfall oder Infektionen auslösen. Chemische Schadstoffe wie Pestizide, Mineralöle, Schwermetalle wie Arsen oder die schwer abbaubaren PFAS-Verbindungen sowie Cyanobakterien, sogenannte Blaualgen, fließen in die Beurteilung nicht ein. Wie die EEA erklärte, sehe die EU-Badegewässerrichtlinie „nur die Berücksichtigung dieser zwei Fäkalbakterien vor“; für Änderungen wären die EU-Gesetzgeber zuständig.
Correctiv-Analyse: Tausende „saubere“ Badestellen auf belasteten Gewässern
Dass die amtliche Bestnote damit nur einen Teil der Wasserrealität abbildet, zeigt eine Auswertung von Correctiv, die offizielle Gewässerdaten der EEA heranzieht, in denen sehr wohl chemische Schadstoffe erfasst sind. Demnach sind mindestens 7.866 EU-Badestellen, die nach der Badegewässerrichtlinie als sauber gelten, auf Gewässern lokalisiert, die nachweislich mit chemischen Substanzen belastet sind. Besonders viele solcher Stellen weisen demnach Italien, Deutschland, Dänemark, Ungarn und Frankreich auf. In Österreich, Belgien, den Niederlanden, Schweden, Luxemburg, Lettland und der Slowakei sind nach der Correctiv-Analyse sogar sämtliche erfassten Badestellen auf Gewässern gelegen, die unter der Wasserrahmenrichtlinie keinen guten chemischen Zustand erreicht haben.
Kritik von Experten: Bewertung „irreführend“
Correctiv betont zugleich, eine chemische Belastung bedeute nicht zwangsläufig ein konkretes Gesundheitsrisiko für Badegäste. „Die Dosis macht das Gift. Eine chemische Belastung bedeutet deshalb nicht zwangsläufig ein Gesundheitsrisiko für Badegäste“, heißt es in dem Bericht. Die Häufung der Fälle spiegele vielmehr eine chronische Belastung der meisten Oberflächengewässer wider. „Vielmehr spiegelt dieses Ergebnis wider, dass die meisten Oberflächengewässer in diesen Ländern – oder, wie im Fall von Deutschland, sogar alle – chronisch belastet sind“, schreiben die Autorinnen und Autoren. In Deutschland etwa stammen detaillierte Konzentrationsdaten zu einzelnen Stoffen laut Correctiv aus dem Jahr 2021, in Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Malta und Rumänien aus dem Jahr 2023, in weiteren Ländern teils aus noch früheren Jahren. Die Correctiv-Karte zeigt zudem, welche Schadstoffe an behördlich untersuchten Badestellen gefunden wurden, nennt aber keine Konzentrationen.
Auf politischer Ebene und in der Fachwelt wächst angesichts dieser Befunde die Kritik. Der Chemiker Markus Große Ophoff von der Hochschule Osnabrück, der einer Expertenkommission des deutschen Umweltbundesamts (UBA) angehört, fordert verbindliche Warnhinweise. „An Badestellen sollte vor dem Baden gewarnt werden, wenn das Wasser nachweislich mit Schadstoffen in stark erhöhten Konzentrationen belastet ist“, sagte er. Besonders schützen müsse man vulnerable Gruppen: „Dabei gelte es vor allem, vulnerable Gruppen wie Schwangere und Kinder zu schützen.“ Große Ophoff warnt zudem vor Schaumbildung an Gewässern: „Meeresschaum oder auch der Schaum an Seen kann besonders stark mit PFAS belastet sein“, erklärte er. PFAS sind allgegenwärtig, reichern sich im menschlichen Körper an und gelten als besonders schwer abbaubar.
Politische Verantwortung: Reform der EU-Richtlinie?
Deutliche Worte findet auch Hans-Jörg Martin, Toxikologe am Universitätsklinikum Kiel. „Die gegenwärtige Bewertung reicht nach meiner Meinung nicht aus. Ein Gewässer kann die Grenzwerte von chemischen Stoffen sprengen und dennoch als exzellent eingestuft werden. Das ist irreführend“, sagte er. Würden die Behörden chemische Parameter in die Bewertung einbeziehen, „fänden sie belastete Badegewässer – mit potenziellen Folgen für die menschliche Gesundheit“, so Martin. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte in einem Bericht aus dem Jahr 2025 auf die Risiken durch Cyanobakterien hingewiesen, da der Klimawandel mit steigenden Temperaturen und höheren Nährstoffkonzentrationen deren Vermehrung begünstige. „Es könne eine Badestelle auch dann mit Gesundheitsgefahren verbunden sein, wenn sie als exzellent eingestuft worden sei“, heißt es dort. „Daher sollten in die Bewertung von Badegewässern neben Fäkalbakterien zusätzliche Stoffe einfließen, empfahl der Bericht.
Was Badegäste jetzt beachten sollten
Die Diskrepanz zwischen amtlicher Bestnote und unabhängiger Befundlage wirft Fragen an die EU-Kommission und die nationalen Behörden auf. Die EU-Badegewässerrichtlinie stammt aus dem Jahr 2006 und wurde seither nur punktuell angepasst. Während die Messung der beiden Fäkalbakterien als rechtliche Grundlage der Bewertung dient, liegen der EEA nach eigenen Angaben Daten zu zahlreichen weiteren Parametern vor, die bislang jedoch nur für das Ökosystem-Monitoring und den Schutz von Wasserlebewesen herangezogen werden. „Diese Daten dienen der Überwachung der Ökosysteme und dem Schutz von Wasserlebewesen; in die Bewertung der Badegewässer fließen sie bisher nicht ein“, erklärte die EEA. Für eine Ausweitung der Bewertungskriterien seien „etwaige Änderungen […] Sache der EU-Gesetzgeber“.
Für die Badesaison 2026 bedeutet das vorerst: Wer an einem als „exzellent“ ausgewiesenen Gewässer schwimmen geht, kann sich auf eine niedrige Keimbelastung verlassen, erhält aber keine amtliche Auskunft über Pestizide, Schwermetalle oder PFAS im Wasser. Correctiv und die befragten Fachleute empfehlen, sich zusätzlich über lokale Warnungen zu informieren, Schaumbildung zu meiden und besonders Kinder sowie Schwangere nicht in möglicherweise belasteten Gewässern baden zu lassen. Ob und wann die EU die Badegewässerrichtlinie novelliert, ist offen.
Fragen & Antworten
Wer hat die Analyse zu belasteten EU-Badestellen veröffentlicht?
Die Analyse stammt von der Rechercheplattform Correctiv und wertet offizielle Gewässerdaten der Europäischen Umweltagentur (EEA) aus, die auch chemische Schadstoffe berücksichtigen.
Welche Schadstoffe erfasst die EEA in ihrer Badegewässerbewertung bislang nicht?
Die Bewertung beruht ausschließlich auf den beiden Fäkalbakterien intestinale Enterokokken und Escherichia coli; Chemikalien wie PFAS, Pestizide, Mineralöle, Schwermetalle sowie Cyanobakterien werden nicht einbezogen.
Warum fordert der Toxikologe Hans-Jörg Martin eine Änderung der Bewertung?
Martin kritisiert, dass ein Gewässer chemische Grenzwerte überschreiten und dennoch als „exzellent“ eingestuft werden kann, und fordert, chemische Parameter sowie weitere Stoffe in die Badegewässerbewertung aufzunehmen.
EU-Badegewässer 2026: Kritik an fehlender Schadstoffprüfung | finanz360