Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen ein pauschales gesetzliches Mindestalter bei der Nutzung sozialer Medien ausgesprochen und stattdessen ein differenziertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt vorgelegt.

Das Gremium veröffentlichte seine Position in der Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt". Vorsitzender Helmut Frister erläuterte die Stoßrichtung: „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet." Der Rat knüpft damit an die Haltung anderer Fachleute an, die ein generelles Verbot ebenfalls ablehnen.

Begründung des Ethikrats

Frister verwies zugleich auf bestehende Regulierung: „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage." Diese müsse allerdings „noch wesentlich effektiver umgesetzt" und Anbieter müssten „stärker in die Pflicht genommen werden".

Der Ethikrat argumentiert, dass eine ausschließliche Fixierung auf soziale Medien Gefahren aus anderen digitalen Diensten ausblende. Risiken entstünden weniger von ganzen Angebotsklassen als von konkreten Funktionen wie Endlos-Feeds, die automatisch immer neue Inhalte ausspielen. Kinder unterschieden sich zudem deutlich in ihrer Reife – sowohl innerhalb einzelner Altersgruppen als auch zwischen ihnen.

Das Gremium betont, der Schutz Minderjähriger müsse mit deren Interesse an digitaler Teilhabe und dem Erwerb konkreter Kompetenzen abgewogen werden. Ein pauschales Verbot würde diese Entwicklung beeinträchtigen und „auf unverhältnismäßige Art und Weise" in das Grundgesetz verankerte Recht der Eltern eingreifen, den Zugang ihrer Kinder zu digitalen Medien mitzugestalten.

Das dreistufige Schutzmodell

Konkret schlägt der Ethikrat ein dreistufiges Modell vor. In der ersten Stufe sollen Eltern bei der Konfiguration von Endgeräten das Alter ihrer Kinder eingeben und so Nutzungszeiten oder App-Zugänge regulieren. „Technisch würde diese Kontrolle durch die Eingabe des Alters der Kinder bei der Konfiguration der Endgeräte sowie durch die Regulierung von Nutzungszeiten oder des Zugangs auf Apps auf den Endgeräten erfolgen."

Die zweite Stufe sieht zusätzliche Alterskontrollen auf Geräteebene vor, etwa Verfahren, bei denen Geräte das Alter anhand amtlicher Dokumente verifizieren. Die dritte Stufe betrifft besondere Inhalte, die nach dem Strafgesetzbuch Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Hier müsse sichergestellt werden, „dass der Altersnachweis auch wirklich von der Person stammt, die das Angebot nutzen will".

Für bestimmte Inhalte wie Pornographie hält der Rat eine Mindestaltersgrenze weiterhin für sinnvoll, geregelt über Altersbestimmungstechnologien. Zudem fordert er eine Aktualisierung des Jugendschutzrechts, da der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bislang keine gesonderten Regeln für Künstliche Intelligenz enthalte.

Stimmen aus Politik und Gremium

Das Ethikratsmitglied Judith Simon unterstrich die wachsende Bedeutung von Chatbots. „Insbesondere Chatbots werden immer häufiger zur ersten Anlaufstelle für Fragen, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen." Gleichzeitig müssten junge Menschen beteiligt werden: „Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in ihre digitale Lebenswelt zu gewinnen."

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die den Ethikrat im Oktober um eine Einschätzung gebeten hatte, sieht durch die Stellungnahme ihre Sorge bestätigt, „die besonders die politische Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gefährdet sieht". Sie wörtlich: „Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates kommt zum richtigen Zeitpunkt."

Ausblick: KI und Jugendschutzrecht

Parallel arbeitet eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Prien will die Ergebnisse der Experten in den kommenden Tagen vorstellen. Der Ethikrat empfiehlt Eltern zudem bessere technische Werkzeuge sowie Zugang zu „seriöse[n] und unabhängige[n] Informationen über Gefahren im Netz" und Beratung durch „Digitalpaten".

Insgesamt sieht der Ethikrat ein pauschales Verbot als kontraproduktiv: Es würde „die Probleme nicht lösen, sondern selbst Probleme verursachen". Vorgaben zu Altersgrenzen und Methoden ihrer Überprüfung „sollten verbindlich gemacht werden und nicht den Anbietern überlassen werden", forderte Simon. Der digitale Raum sei „täglich" erkennbar „in vielerlei Hinsicht nicht so, wie wir ihn uns wünschen würden".

Für einzelne digitale Angebote solle es spezielle Regelungen geben, schreibt der Ethikrat. Dazu gehöre auch, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der Sendezeitbeschränkungen und Werbeverbote für Alkohol an Minderjährige umfasst, an neue Entwicklungen wie KI und Chatbots anzupassen.