Das österreichische Umweltministerium prüft, ob geschlossene Steinbrüche im Burgenland künftig als Deponien für asbesthaltige Abfälle genutzt werden können, und bereitet dafür eine Anpassung der Deponieverordnung vor.

Wie das Ö1-Mittagsjournal berichtete und das Ministerium gegenüber der APA bestätigte, wird derzeit an einer Anpassung der Deponieverordnung gearbeitet. Damit soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, stillgelegte Steinbrüche in der Region als Standorte für die Endlagerung von asbesthaltigen Materialien heranzuziehen.

Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende abfallrechtliche Genehmigung als Deponiestandort, wie es aus dem Ministerium hieß. Ohne diese Genehmigung könne ein Steinbruch nicht als Deponie genutzt werden, unabhängig von der geplanten Verordnungsänderung. Das Ministerium verwies zudem auf eine behördliche Probe, bei der die Asbestgehalte "im 0,0-Bereich" gelegen seien.

Hintergrund: Asbestfunde in Pilgersdorf