Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF verhandelt, die sich gegen die Weigerung der Bundesländer richten, den Rundfunkbeitrag wie von der KEF empfohlen anzuheben.
Hintergrund: Streit um die KEF-Empfehlung
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben Ende 2024 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht, nachdem die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Dezember 2024 beschlossen hatten, an der bisherigen Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Monat festzuhalten. Die Aktenzeichen lauten 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24. Die Kläger sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt.
Zuvor hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro zu erhöhen. „Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk müsse auch unabhängig und staatsfern finanziert werden“, so die Argumentation der Sender. In einem Zwischenbericht vom Februar 2026 empfiehlt die KEF nur noch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro – und dies auch nicht rückwirkend zum Januar 2025, sondern erst zum 1. Januar 2027.
