Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag entschieden, dass die Bundesregierung die Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen nicht pauschal beenden durfte, und einer afghanischen Mutter mit ihren zwei minderjährigen Söhnen damit zu einem Erfolg verholfen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 2 BvR 319/26 steht eine afghanische Frau, die sich gemeinsam mit ihren beiden Söhnen in der pakistanischen Stadt Peshawar aufhält. Sie war 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste, ein Aufnahmeinstrument für politisch und zivilgesellschaftlich besonders gefährdete Personen, zur Aufnahme in Deutschland zugelassen worden. Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) sämtliche Aufnahmezusagen aus dem Brückenprogramm und der Menschenrechtsliste für erloschen, da kein politisches Interesse an einer Aufnahme mehr bestehe.