Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) verabschiedet, das den Bau neuer Gaskraftwerke mit einer anfänglichen Leistung von neun Gigawatt vorsieht.

Die Union (CDU/CSU) und die SPD stimmten in zweiter und dritter Lesung für den Gesetzentwurf, die Opposition votierte dagegen. Insgesamt ist die Ausschreibung von elf Gigawatt neuer Kapazität geplant. Die Anlagen müssen bis Ende 2031 ans Netz gehen und sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden, ab spätestens 2045 jedoch klimaneutral mit Wasserstoff laufen. Ziel ist es, die Stromversorgung auch in sogenannten Dunkelflauten abzusichern, wenn weder Wind- noch Solarenergie zur Verfügung stehen.

Inhalt und Ziele des Gesetzes

SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer verwies auf die Abstimmung mit der EU-Kommission. Die SPD-Abgeordnete Zorn bezeichnete das Gesetz als wichtigen Baustein zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sepp Müller (CDU), nannte das Kraftwerksgesetz einen „Sicherheitsgurt" für die deutsche Stromversorgung. Müller betonte, dass gesicherte Kapazitäten auch für Rechenzentren, die Stahlproduktion, die Wärmewende und Elektroautos benötigt würden.