Bundestag entscheidet über verschärfte Haftung von E-Scooter-Vermietern
Berlin, 09. Juli 2026
Prométhée / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Der Bundestag berät am Donnerstagabend abschließend über eine Reform der Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern. Künftig sollen Vermieter als Halter der Fahrzeuge unabhängig vom Verschulden haften und geschädigte Passanten Schadenersatz leichter geltend machen können.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstagabend (ab 22.30 Uhr) abschließend über einen Gesetzentwurf, der die Haftung bei Unfällen mit E-Scootern neu regelt und dabei Vermieter stärker in die Pflicht nimmt.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass künftig für E-Scooter weitgehend dieselben Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Halter von E-Scootern sollen künftig unabhängig von einem eigenen Verschulden haften. Das betrifft insbesondere Sharing-Anbieter.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warb im Vorfeld der Abstimmung für die Reform. Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern haftungsrechtlich anders zu behandeln als die Vermietung von Autos, erklärte sie. Zudem sagte sie: „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden.“
Was die Reform konkret vorsieht
Mit den neuen Regeln sollen Opfer von Unfällen mit E-Scootern künftig leichter Schadenersatz bekommen können. Künftig sollen Betroffene ihre Schadenersatzansprüche auch gegenüber dem Anbieter geltend machen können.
Bislang müssen Geschädigte nachweisen, wer den Roller gefahren hat und dass diese Person den Schaden verschuldet hat. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, bleiben die Verletzten bislang auf ihren Kosten sitzen.
Auch für Fahrer soll die Haftung verschärft werden. Künftig soll eine Haftung wegen vermuteten Verschuldens gelten. Wer sich entlasten kann, haftet nicht. Gelingt dieser Nachweis nicht, muss grundsätzlich für den entstandenen Schaden gehaftet werden.
Zahlen: Unfälle mit E-Scootern auf dem Vormarsch
Zudem soll die Haftung künftig auch für Unfälle mit abgestellten E-Scootern greifen, und zwar verschuldensunabhängig. Geschädigte müssten dann nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer den Roller etwa mitten auf dem Gehweg abgestellt hat.
Hintergrund ist eine deutliche Zunahme der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland. Nach Angaben der Bundesregierung unter Berufung auf das Statistische Bundesamt (Destatis) ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024 gestiegen.
Die Zahl der Unfallbeteiligten hat sich im selben Zeitraum sogar mehr als verdoppelt: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Auch die Zahl der regulierten Drittschäden stieg deutlich: von 1.150 im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2023.
Nach Angaben der Bundesregierung ereignen sich die meisten Unfälle mit E-Scootern in Großstädten. E-Scooter dürfen in Deutschland maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und fallen deshalb unter eine Ausnahme im Straßenverkehrsgesetz.
Den Abgeordneten liegt ein Gesetzentwurf vor, der eine Haftung für die Vermieter der Roller einführt. Der Entwurf, der von der CDU/CSU-Fraktion stammt, begründet dies so: Da die Flottenbetreiber die wirtschaftlichen Vorteile der Angebote genössen, sollten sie auch „das dadurch ausgelöste Risiko tragen“.
Fall aus Köln: Warum ein Geschädigter bisher leer ausging
Unfälle im Zusammenhang mit abgestellten E-Scootern werden bislang nicht statistisch erfasst. Auch dies soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern, damit das tatsächliche Ausmaß solcher Vorfälle sichtbar wird.
Welche praktischen Folgen die Reform haben kann, zeigt ein Fall aus Köln: Ein Leih-E-Scooter war gegen ein geparktes Auto gekippt. Der Fahrzeughalter verlangte Schadenersatz vom Versicherer des Leihroller-Anbieters. Das Landgericht Köln wies die Klage jedoch ab. Es ließe sich nicht feststellen, wer den Roller zuletzt genutzt oder abgestellt hatte und ob diese Person überhaupt für den Schaden verantwortlich war. Schließlich hätte auch ein unbekannter Dritter den E-Scooter umgestoßen haben.
Genau solche Fälle will der Gesetzentwurf künftig anders behandeln: Wer als Halter – etwa ein Vermieter – die Verantwortung für ein Fahrzeug trägt, soll auch dann haften, wenn unklar bleibt, wer den Schaden konkret verursacht hat.
Reaktionen: Zuspruch von Verbraucherschützern, Kritik von Vermietern
Verbraucherschützer sehen in der Reform einen Fortschritt für Geschädigte. Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen sagte: „Da eben hier die Rechte diesen geschädigten Passanten oder geschädigten Verbrauchern gegenüber Sharing-Unternehmen gestärkt werden und sie nicht mehr unbedingt auf diesen Kosten sitzen bleiben.“
Anna Montasser, Sprecherin der Arbeitsgruppe Mikromobilität der Plattform „Shared Mobility“, warnt dagegen vor Nebenwirkungen. Sie sagte: „Beispielsweise kann nämlich ein Schaden, der an einer Person oder einer Sache geschehen ist, völlig verschuldensunabhängig einfach einem Anbieter angelastet werden.“ Zudem argumentiert sie: „Die Problematik liegt hier darin, dass es keinen Umkehrschluss gibt, wenn es zum Beispiel ein Dritter war, der das Fahrzeug umgestoßen hat.“ Schließlich befürchtet sie: „Und wir befürchten, dass die Gerichte in Deutschland damit überlastet werden könnten.“
Montasser vertritt die E-Scooter-Vermieter und rechnet damit, dass die Neuregelung zu mehr Versicherungsbetrug führen könnte. In den meisten Fällen seien es nicht die Mieter selbst, die abgestellte Roller umstießen. Beim Fahren könnten die Anbieter über die registrierten Nutzer meist leicht nachvollziehen, wer den Roller genutzt habe.
Auswirkungen auf Versicherungen und Gerichte
Auch für Sharing-Anbieter könnten zusätzliche Kosten entstehen. Für Besitzer privater E-Scooter könnten die Haftpflichtversicherungen etwas teurer werden. Die Bundesregierung rechnet allerdings lediglich mit Mehrkosten im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Jahr.
Eine Yougov-Umfrage im Auftrag von Medien zeigt allerdings eine breite Zustimmung in der Bevölkerung: 67 Prozent der Befragten sprachen sich demnach für eine Haftungsregelung zugunsten der Anbieter von Leih-E-Scootern aus. 2020 waren in Deutschland rund 180.000 E-Scooter versichert.
Stimmung in der Bevölkerung
In Leipzig hatten Passanten im Vorfeld der Bundestagsentscheidung teils scharf Kritik an rücksichtslosen E-Scooter-Fahrern geübt, etwa an Fahrten mit Kopfhörern oder ohne Helm. Die Reform greift dieses Verhalten allerdings nur mittelbar auf: Sie verschärft die Haftung, ändert aber nichts an den Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
Fragen & Antworten
Warum ist die Zahl der E-Scooter-Unfälle so stark gestiegen?
Nach Angaben der Bundesregierung und des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen von rund 4.000 im Jahr 2021 auf fast 8.000 im Jahr 2024 nahezu verdoppelt; die meisten Unfälle passieren in Großstädten.
E-Scooter-Haftung: Bundestag entscheidet über | finanz360