Bundestag Organspende: Debatte über Widerspruchsregelung | finanz360
Bundestag diskutiert über mögliche Widerspruchsregelung bei Organspenden
Berlin, 25. Juni 2026
Prométhée / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Im Bundestag hat am Donnerstag eine zweistündige Orientierungsdebatte über eine mögliche Umstellung auf eine Widerspruchsregelung bei Organspenden stattgefunden. Zwei fraktionsübergreifende Gruppen haben bereits erste Entwürfe vorbereitet, konkrete Anträge liegen dem Parlament aber noch nicht vor.
Der Bundestag hat am Donnerstag in einer zweistündigen Orientierungsdebatte über eine mögliche Umstellung auf eine Widerspruchsregelung bei Organspenden diskutiert, ohne dass Beschlüsse gefasst wurden.
In der Debatte geht es vorerst nur um eine allgemeine Aussprache ohne Beschlüsse. Konkrete Anträge liegen dem Parlament auch noch nicht vor. Wie aus Parlamentskreisen verlautete, kommen die Abgeordneten zu einer Orientierungsdebatte zusammen, für die zwei Stunden für eine allgemeine Aussprache eingeplant sind.
Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe strebt die Einführung einer Widerspruchsregelung an. Das hieße für Erwachsene: Jeder gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod - außer, man widerspricht dem aktiv.
Dritter Anlauf für eine Widerspruchsregelung
Für die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf - nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert.
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Zu den Unterstützern gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).
Zahlen: Spenden steigen, Wartelisten bleiben lang
Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber weiterhin 8.200 Menschen auf Wartelisten.
Allerdings haben sich vorab schon zwei Abgeordnetengruppen positioniert und jeweils erste Entwürfe vorbereitet: eine für den Wechsel zu einer Widerspruchsregelung, die andere klar dagegen. Im Bundestag gibt es aber auch Kritiker der Widerspruchsregelung.
Die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will zu mehr Organspenden kommen, aber über bessere Aufklärung, eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens - und ohne Grundrechtseingriff. Konkret vorgeschlagen wird, "analoge Eintragungsmöglichkeiten" in ein bestehendes Online-Register zur generellen Organspendebereitschaft in Ausweisstellen aufzubauen.
Gegner: Schweigen darf nicht als Zustimmung gelten
Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann zulässig werden, wenn man "nicht widersprochen" hat. Vorgesehen ist eine verstärkte Aufklärung. Greifen sollen die neuen Regeln nicht vor 2030.
Die beiden Abgeordnetengruppen haben schon angekündigt, ihre jeweiligen Initiativen konkret ins Parlament einzubringen. In der Regel folgen dazu eine erste Lesung im Plenum und Ausschussberatungen, bevor es dann zu einer Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag kommt.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, das Parlament führe zum dritten Mal in acht Jahren eine Orientierungsdebatte. "Anscheinend soll so lange beraten und abgestimmt werden, bis ein passendes Ergebnis vorliegt." Er betonte seine Position, dass es Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit niemals ohne Zustimmung des Betroffenen geben dürfe.
Online-Register und Dokumentationsmöglichkeiten
Die Bundesärztekammer warb erneut für die Widerspruchsregelung. "Sie wahrt die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, setzt zugleich aber ein wichtiges Signal der Solidarität", sagte Präsident Klaus Reinhardt. Jeder könne einer Organspende jederzeit widersprechen. Heute könnten Spenden aber oft nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorliege.
Seit März 2024 kann man ab dem Alter von 16 Jahren außerdem seine Haltung auf dem Portal www.organspende-register.de digital hinterlegen. Dokumentieren kann man ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod auf einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder anders auf Papier. Die Eintragungen sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden.
Im zentralen Online-Register für Organspenden haben inzwischen knapp 579.000 Menschen ihre Haltung zu ihrer eigenen Spendebereitschaft dokumentiert, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber mitteilte. Dabei stimmten 82,2 Prozent Organentnahmen nach dem Tod umfassend und ohne Einschränkungen zu, möglich ist es auch nur für bestimmte Organe. Einen Widerspruch hinterlegten 8,6 Prozent.
Der Bundestag beschloss 2020 stattdessen ein Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur Spendebereitschaft zielte. Ein anderes Organspende-Gesetz wurde im Mai schon beschlossen: Um mehr Nierentransplantationen möglich zu machen, wurden zuvor sehr enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spenderinnen und Spendern weiter gefasst.
Die gegnerische Gruppe warnt: "Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden", argumentieren die Abgeordneten. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen. Berechtigte Ärzte, Ärztinnen und Transplantationsbeauftragte in Kliniken können im Register Auskünfte zu potenziellen Spendern abfragen.
Fragen & Antworten
Was ist eine Widerspruchsregelung bei Organspenden?
Bei einer Widerspruchsregelung gelten alle volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen nach dem Tod automatisch als Organspender, sofern sie dem nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Im geltenden Recht ist dagegen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Wie viele Menschen warten in Deutschland auf ein Organ?
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation standen Ende 2025 weiterhin 8.200 Menschen auf Wartelisten für ein neues Organ. Im vergangenen Jahr spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe - der höchste Stand seit 2012.
Wer unterstützt den Wechsel zur Widerspruchsregelung im Bundestag?
Eine fraktionsübergreifende Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen tritt für die Widerspruchsregelung ein. Zu den Unterstützern gehören auch die früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) sowie die Bundesärztekammer.