Die Bundesnetzagentur darf vorerst keine unabhängige Überprüfung der Brieflaufzeiten der Deutschen Post in Auftrag geben, nachdem sie vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Rechtsstreit um ein ausgeschlossenes Marktforschungsunternehmen in letzter Instanz verloren hat.

Hintergrund: Gescheitertes Vergabeverfahren

Die Bundesnetzagentur ist damit außerstande, ihren gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Brieflaufzeiten der Deutschen Post vorläufig nicht zu erfüllen. Nach Angaben der Behörde muss stattdessen ein neues Vergabeverfahren gestartet werden. "Es muss ein europaweites Vergabeverfahren neu aufgesetzt und dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden", teilte die Behörde mit.

Konkret geht es um eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr. Diese soll durch ein unabhängiges Marktforschungsunternehmen durchgeführt werden. Die Bundesnetzagentur darf somit vorerst keinen Auftrag für eine sogenannte Laufzeiten-Überprüfung mit 60.000 Testbriefen pro Jahr erteilen.