Eine im Budgetbegleitgesetz geplante Novelle des Parteiengesetzes soll künftig auch Kabinettsmitarbeitende von Staatssekretärinnen und Staatssekretären ausdrücklich dazu berechtigen, die Social-Media-Accounts ihrer Vorgesetzten zu betreuen, ohne dass dies als Parteispende des Bundes gewertet wird.
Hintergrund: Lücke bei Staatssekretären
Die im Vorjahr beschlossene neue Social-Media-Regelung betraf bisher nur Mitarbeiter von Ministerinnen und Ministern, Mitgliedern der Landesregierungen, Klubobleuten und Abgeordneten. Für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – aktuell gibt es sieben – galten die neuen Regeln nicht, sind diese doch streng genommen keine Mitglieder der Bundesregierung. Diese Lücke soll nun mit einer Änderung des Parteiengesetzes geschlossen werden, wie das "Profil" zunächst berichtete.
Wie der Rechnungshof war der UPTS der Ansicht, dass die Mitarbeit von Ministerbüros an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern als Parteispende des Bundes zu werten ist, wenn der Account nicht dem Ministerium gehört, sondern von der Partei betrieben wird. Aus dieser Auslegung entstand politischer Druck, die bestehende Regelung auf weitere Personengruppen auszudehnen.
