Potsdam, 27 August 2026

Die Brandenburger Landesregierung hat ihren Umgang mit dem AfD-Landesverband weiter verschärft und zugleich die Trägervereine der Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Landesförderung ausgeschlossen, während das Bildungsministerium Symbole der Partei an Schulen ausdrücklich untersagt.

Rechtliche Grundlage und Einordnung

Mit dem Erlass reagiert das Innenministerium auf den Beschluss des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den AfD-Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Die Landesregierung folgt damit der Linie, die bereits zuvor in einzelnen Bundesländern Anwendung fand, und zieht auf Landesebene nachvollziehbar Konsequenzen aus der Neubewertung.

Das Bildungsministerium machte in der Folge deutlich, dass Symbole und Propaganda der als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen an Schulen, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes weder gezeigt noch verteilt werden dürfen. Das Ministerium veröffentlichte dazu eine Erklärung, in der es nach eigenen Angaben die geltende Rechtslage zusammenfasst und an Schulleitungen sowie an die Schulaufsicht adressiert. „Es ist verboten, in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen“, heißt es in der Mitteilung.