Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt und damit Vermittler wie Uber und Bolt verpflichtet, nach jeder Fahrt zum Firmensitz zurückzukehren, statt in Innenstädten oder an Bahnhöfen auf neue Fahrgäste zu warten.

Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Kölner Taxigenossenschaftsverbands ab, der gegen ein Mietwagenunternehmen vorgegangen war, das Fahrten über Uber X vermittelt. Der Fall dreht sich um einen konkreten Vorfall: Nach Angaben des BGH parkte ein Fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes am Kölner Hauptbahnhof von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle, anstatt sofort zum Firmensitz zurückzufahren. Genau dieses Verhalten verstoße gegen die sogenannte Rückkehrpflicht, urteilte das Gericht.

Worum es in dem Verfahren ging