Moskau, 09 Juni 2026

Ein Moskauer Berufungsgericht hat am Dienstag die Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalskünstler Jacques Tilly bestätigt, der in Abwesenheit wegen der Gestaltung von Karnevalswagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug verurteilt worden war.

Hintergrund des Verfahrens

Das dreiköpfige Richterkollegium unter Vorsitz von Richter Wladimir Ussov wies am Dienstag am Moskauer Stadtgericht die Beschwerde der Verteidigung zurück und hielt das im April ergangene Urteil in vollem Umfang aufrecht, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Gerichtssaal meldete. Richter Ussov verlas die Entscheidung am Morgen, wie die dpa-Reporterin Lilia Becker aus dem ARD-Studio Moskau berichtete.

Tilly, einer der bekanntesten Wagenbauer des Düsseldorfer Karnevals, war im April dieses Jahres in Abwesenheit verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich neun Jahre Haft in einer Strafkolonie gefordert und war mit ihrer Forderung weitgehend durchgekommen. Nach der Bestätigung des Strafmaßes verzichtete die Anklage auf weitere Rechtsmittel.