Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Montag eine Klage der DRK-Klinik Köpenick und weiterer rund 30 Berliner Krankenhäuser gegen die Krankenhausfinanzierung des Senats abgewiesen, womit die millionenschweren Sonderzahlungen an den landeseigenen Klinikverbund Vivantes vorläufig als rechtens gelten.

Worum es in dem Rechtsstreit geht

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der zugrundeliegende Verwaltungsakt, ein sogenannter Betrauungsakt aus dem Jahr 2020, bestandskräftig sei. Die Kläger hätten sich bereits damals gegen diesen Akt wenden müssen, erklärte das Gericht. Unabhängig davon, dass der Betrauungsakt keine konkreten Zahlungen an Vivantes vorsehe, sei er rechtmäßig, hieß es weiter.

Geklagt hatte die DRK-Klinik Köpenick im Jahr 2023 stellvertretend für fast 30 Berliner Krankenhäuser, darunter private, konfessionelle und frei-gemeinnützige Einrichtungen. Sie warfen dem Senat vor, den kommunalen Vivantes-Konzern mit unverhältnismäßig hohen Millionensummen zu bedienen, um dessen Defizite auszugleichen. Den Klägern zufolge erhielt Vivantes in den vergangenen sieben Jahren rund 1,2 Milliarden Euro vom Land Berlin, um Finanzierungslücken zu schließen.