Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat mit einer Klage erreicht, dass eine Oberösterreicherin die 1.000 Euro zurückbekommt, die sie für das Franchise-Angebot 'Abnehmen im Liegen' bezahlt hatte.
Eine Oberösterreicherin aus Linz hatte sich das Franchise-Angebot 'Abnehmen im Liegen' gesichert und dafür 1.000 Euro bezahlt. Als die beworbene Methode nicht den erhofften Erfolg brachte, forderte die Frau die Gebühr selbst zurück — das Franchise-Unternehmen verweigerte die Rückzahlung jedoch.
Daraufhin wandte sich die Betroffene an die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich. Die Konsumentenschützer der AK übernahmen den Fall und klagten im Sinne der Frau, um die Rückerstattung gerichtlich durchzusetzen.
Das Gericht gab der Klage der Arbeiterkammer statt. Die Oberösterreicherin hat damit Anspruch auf die Rückerstattung der vollen 1.000 Euro. Nach der gerichtlichen Auseinandersetzung lenkte das Franchise-Unternehmen ein und zahlte den Betrag zurück, wie aus den verfügbaren Quellen hervorgeht.
