Berlin, 17 August 2026
Das deutsche Bundeskartellamt hat Apple veranlasst, die Anti-Tracking-Abfrage in der Europäischen Union zu überarbeiten, nachdem die Behörde im Februar 2025 eine vorläufige wettbewerbsrechtliche Beanstandung ausgesprochen hatte.
Hintergrund: Die Anti-Tracking-Abfrage unter iOS
Die Anpassung betrifft die so genannte Anti-Tracking-Abfrage, mit der Apps unter dem Betriebssystem iOS Nutzerinnen und Nutzer um Erlaubnis fragen, deren Aktivitäten über verschiedene Anwendungen hinweg zu verfolgen. Wie das Bundeskartellamt mitteilte, erfolgte die Änderung am Datenschutz- und Wettbewerbskonflikten ausgerichteten Verfahren.
Nachdem die Bonner Wettbewerbsbehörde im Februar 2025 zu der vorläufigen Einschätzung gelangt war, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte, hatte sie Apple zur Stellungnahme aufgefordert. Die Behörde prüft seither, ob der Konzern mit der konkreten technischen Umsetzung der Abfrage seine marktbeherrschende Stellung zulasten anderer Werbeanbieter ausnutzt.
