Die Mehrheit der Kinderkrankentage wird auch im Jahr 2025 von Frauen in Anspruch genommen, wie eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigt.

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, erklärte, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen würden. Die Daten belegten die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien.

Die Auswertung basiert auf den Versichertendaten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern. Demnach beantragten im Jahr 2024 insgesamt 4,8 Prozent der anspruchsberechtigten AOK-Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld.

Gesetzliche Regelungen zum Kinderkrankengeld

Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist und sie deshalb nicht arbeiten können. Pro Elternteil und Kind sind bis zu 15 Tage pro Jahr vorgesehen, für Alleinerziehende bis zu 30 Tage.

Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil und Jahr. Alleinerziehende können laut Bundesgesundheitsministerium bis zu 70 Arbeitstage geltend machen.