Im Strafverfahren um tödliche Schüsse in einem beliebten Lokal im Wiener Stadtteil Ottakring hat die Anwältin des Zweitangeklagten, Astrid Wagner, die These eines geplanten Mordes als unwahrscheinlich dargestellt.
Die Aussage der Verteidigerin
Astrid Wagner, Verteidigerin des Zweitangeklagten, schilderte vor Gericht, warum ein geplanter Mord in dem betroffenen Lokal aus ihrer Sicht unrealistisch wäre. Sie sagte wörtlich: „Wenn ich jemanden in Wild-West-Manier zur Strecke bringen will, mache ich das auf einem einsamen Parkplatz am Rande von Wien." Damit wies sie die Vorstellung zurück, der Schütze habe den Anschlag in einem belebten Gasthaus vorbereiten können.
Die Anwältin berichtete zudem, sie habe den Tatort am Vortag persönlich besucht und dort gut gegessen. Mit diesem Hinweis unterstrich sie, dass das Lokal ein gewöhnlicher Treffpunkt sei, an dem ein gezieltes Vorgehen kaum unbemerkt geblieben wäre. Die Verteidigung will mit diesem Argument die Annahme einer bewussten Tötungsabsicht entkräften.
