Die Wim Wenders Stiftung hat den 1975 entstandenen Film „Falsche Bewegung" aus dem Verkehr gezogen, nachdem der Regisseur öffentlich um Entschuldigung bei der damaligen Darstellerin Nastassja Kinski gebeten hatte. In dem Streit geht es um eine etwa zweiminütige Nacktszene, in der Kinski als 13-Jährige mit entblößtem Oberkörper zu sehen ist.
Die Wim Wenders Stiftung hat den 1975 entstandenen Film „Falsche Bewegung" am 3. Juni 2026 aus dem Verkehr gezogen, nachdem Regisseur Wim Wenders sich öffentlich bei der damaligen Hauptdarstellerin Nastassja Kinski entschuldigt hatte.
In dem Streit geht es um eine etwa zweiminütige Szene, in der die damals 13-jährige Kinski mit entblößtem Oberkörper in einem Bett zu sehen ist. In der Sequenz besucht der über 30-jährige, von Rüdiger Vogler gespielte Protagonist das Mädchen in dessen Zimmer, zieht sich bis auf die Unterwäsche aus und legt sich zu ihr. Zuvor schlägt er der Jugendlichen ins Gesicht und streichelt ihr anschließend die Wange.
Die in Düsseldorf ansässige Wim Wenders Stiftung erklärte am Mittwoch, der Film werde „aus allen aktuellen Formen der Verwertung" zurückgezogen. „Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugängig zu machen." Damit ist „Falsche Bewegung" weder auf Streamingplattformen noch im Fernsehen oder im Verleih verfügbar.
Rückzug und Anweisung an die Verleihpartner
Der Streit war am 29. Mai 2026 beim Deutschen Filmpreis in Berlin eskaliert. Wenders erhielt dort den Ehrenpreis für sein Lebenswerk und nutzte seine Dankesrede, um die grundsätzliche Frage aufzuwerfen: „Wie geht man mit Filmerbe um? Darf man, kann man, soll man vielleicht eine Szene schneiden, wenn es in diesem Fall einer meiner Schauspielerinnen, die ich sehr verehrt habe und verehre, wehtut? Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?" Er wandte sich an die Deutsche Filmakademie mit der Bitte um eine Debatte über den Umgang mit kontroversen Werken des 20. Jahrhunderts.
In derselben Rede sagte Wenders, er habe den Film als „29-jähriger junger Mann von vor 50 Jahren" gemacht: „Der junge Mann, 29-jährig, von vor 50 Jahren, dem kann ich keinen Vorwurf machen. Er hat einen Film in seiner Zeit gemacht, er wollte irgendwie den Zeitgeist treffen." Zugleich kündigte er an, eine solche Szene „heute nie mehr so machen" zu wollen.
Reaktionen auf die Gala-Rede
Die Reaktionen auf den Auftritt fielen überwiegend kritisch aus. Die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch sagte im Deutschlandfunk Kultur, Wenders habe mit seinem Appell an Publikum und Akademie die Verantwortung „auf Tausende verteilt", die eigentlich bei ihm liege. Die FAZ-Kritikerin Michael Hanfeld formulierte: „Hier geht es nicht um die Kunst- und Meinungsfreiheit und nicht ums Filmerbe. Hier geht es um die Tatsache, dass ein dreizehn Jahre altes Kind sexualisiert und nackt vor die Kamera gezogen wird. Das war 1974 falsch, und das wäre heute falsch."
Die Süddeutsche Zeitung-Kolumnistin Claudia Tieschky warf Wenders vor, er habe sich „in den imaginierten Opfergestus gegenüber irgendeiner kulturbedrohenden Verbotsmaschine" geflüchtet. Die Schauspielerin Rosalie Thomass nannte die Rede „zum Schämen", ihre Kollegin Karoline Herfurth bedauerte, Wenders habe nicht öffentlich eingeräumt, ein 13-jähriges Kind nicht ausreichend geschützt zu haben. Der Schauspieler Clemens Schick kritisierte, Wenders habe die Debatte auf eine abstrakte Ebene von Zensur und Filmerbe gehoben.
Juristischer Druck und öffentliche Kritik
Auch die Feministin Alice Schwarzer, 83 Jahre alt, forderte in der von ihr gegründeten Zeitschrift „Emma": „Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!" Sie war damit eine der ersten Stimmen, die konkrete Taten statt weiterer Worte verlangten.
Kinskis Anwalt Christian Schertz kündigte daraufhin formelle rechtliche Schritte an und kritisierte, Wenders habe ein persönliches Gespräch mit Kinski über die Szene jahrelang verweigert. Wenders’ Auftritt beim Filmpreis sei der Versuch gewesen, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen.
Die Entschuldigung im Wortlaut
In einem am Mittwoch veröffentlichten Statement vollzog Wenders eine Kehrtwende. Er schrieb an Kinski gerichtet: „Als einziger der damals für 'Falsche Bewegung' handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber." Er fügte hinzu: „Die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage haben wesentlich dazu beigetragen, meinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter zu schärfen. Dafür bin ich dankbar."
Die Stiftung erklärte, der Film werde erst wieder freigegeben, „nachdem wir eine einvernehmliche Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski, haben vorlegen können". Wenders kündigte einen „breiten Austausch über den Umgang mit strittigen Filmwerken aus dem 20.Jahrhundert" an, unter anderem mit der Deutschen Filmakademie, dem DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum und weiteren Filmerbe-Institutionen sowie mit generationenübergreifenden Gruppen.
Kinski hatte Wenders nach eigener Darstellung jahrelang gebeten, die Szene zu entfernen. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte sie: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war." Zudem erklärte sie: „That was my first film, he was my first director and he didn't protect me." Kinski, Tochter des Schauspielers Klaus Kinski, gab mit „Falsche Bewegung" ihr Filmdebüt.
Debatte über Schnitt oder Erhalt
Wenders arbeitete später erneut mit Kinski zusammen, an „Paris, Texas" (1984) und „In weiter Ferne, so nah!" (1993). Schertz begrüßte Wenders’ Entschuldigung, bezeichnete sie aber als „längst überfällig" und bedauerte, dass sie „erst in Folge des öffentlichen Drucks" erfolgt sei. Man müsse nun abwarten, was das Gesprächsangebot konkret beinhalte.
Die Deutsche Filmakademie, deren Co-Präsidenten Vicky Krieps und Florian Gallenberger sind, kündigte für September eine eigene Veranstaltung an. In einer Stellungnahme hieß es: „Die notwendige inhaltliche Vorbereitung auf einen fundierten Austausch erfordert Zeit und Sorgfalt, deshalb planen wir im September eine Veranstaltung dazu." Die Co-Präsidenten betonten, die Frage berühre „juristische, ethische, künstlerische und kulturwissenschaftliche Dimensionen gleichermaßen".
Die Filmwissenschaftlerin Brauerhoch, die den Rückzug des Films grundsätzlich begrüßt, sprach sich zugleich dagegen aus, die Szene nachträglich herauszuschneiden. Ein solcher Eingriff verändere ein „historisches Dokument". Allerdings könnte das Signalwirkung haben: „Schauspielerinnen sind zentrale Teilnehmerinnen an einem Film und haben mehr Mitsprache verdient."
Vergleichbare Fälle und heutige Schutzregeln
Der Fall reiht sich in eine Reihe vergleichbarer Auseinandersetzungen ein. In Franco Zeffirellis „Romeo und Julia" (1968) waren Olivia Hussey und Leonard Whiting 15 und 16 Jahre alt und traten in einer Nacktszene auf; sie verklagten Paramount Pictures auf 500 Millionen Dollar – das Gericht wies die Klage im Oktober 2024 ab. Brooke Shields war 14, als sie 1980 in „The Blue Lagoon" an der Seite des 18-jährigen Christopher Atkins in Nackt- und Intimszenen zu sehen war, und erinnerte sich später an ein unbehagliches und unter Druck gesetztes Arbeitsumfeld.
In der deutschen Filmgeschichte hatte Kinski bereits in dem „Tatort"-Film „Reifezeugnis" von 1977 um eine Nacktszene gestritten. Ihr Anwalt Schertz bestätigte, dass mit dem NDR damals eine Einigung erzielt wurde, ohne Details zu nennen.
Heute gelten für Produktionen mit minderjährigen Darstellerinnen und Darstellern strenge Schutzregeln: die Anwesenheit von Erziehungsberechtigten am Set, ausdrückliche elterliche Zustimmung und der Einsatz speziell geschulter Intimitätskoordinatorinnen und -koordinatoren für sensible Szenen. Die Diskussion über „Falsche Bewegung" fällt damit in eine Zeit, in der die Branche verbindliche Standards entwickelt hat, an denen Produktionen aus den 1970er Jahren gemessen werden.
Wenders hatte in seiner Rede auch auf den früheren Streit um Steven Spielbergs „E.T." verwiesen, der 2002 für eine Jubiläumsfassung nachträglich verändert wurde – Waffen in den Händen von Bundesagenten wurden durch Walkie-Talkies ersetzt. Spielberg selbst erklärte 2023, dies sei ein Fehler gewesen: „Das war ein Fehler. Ich hätte das nie tun sollen. 'E.T.' ist ein Produkt seiner Zeit. Kein Film sollte aufgrund der Sichtweisen verändert werden, durch die wir heute freiwillig oder unfreiwillig auf die Welt blicken."
Fragen & Antworten
Worum geht es im Streit zwischen Wim Wenders und Nastassja Kinski?
Im Zentrum steht eine etwa zweiminütige Szene in „Falsche Bewegung" (1975), in der die damals 13-jährige Kinski mit entblößtem Oberkörper in einem Bett liegt, während der über 30-jährige Hauptdarsteller Rüdiger Vogler zu ihr ins Bett steigt. Kinski hatte Wenders nach eigenen Angaben jahrelang gebeten, die Szene zu entfernen.
Was hat die Wim Wenders Stiftung am 3. Juni 2026 angekündigt?
Die Stiftung erklärte, der Film werde aus allen aktuellen Verwertungsformen zurückgezogen. Streaming-, TV- und Vertriebspartner wurden angewiesen, „Falsche Bewegung" nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen; eine Wiederaufführung soll es erst nach einer einvernehmlichen Lösung mit Nastassja Kinski geben.
Wie hat Wenders auf die Vorwürfe reagiert und wie fällt die Gegenreaktion aus?
Wenders entschuldigte sich öffentlich bei Kinski und erklärte, sie hätte damals besser geschützt werden müssen. Kinskis Anwalt Christian Schertz begrüßte die Entschuldigung, bezeichnete sie aber als „längst überfällig" und kündigte zugleich formelle rechtliche Schritte an.