Die Wim Wenders Stiftung hat den 1975 entstandenen Film 'Falsche Bewegung' aus dem Verkehr gezogen, in dem die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit entblößtem Oberkörper zu sehen ist. Regisseur Wim Wenders entschuldigte sich öffentlich bei der Schauspielerin und kündigte an, den Film erst nach einer einvernehmlichen Lösung mit ihr wieder zu zeigen.
Rund eine Woche nach seiner umstrittenen Dankesrede beim Deutschen Filmpreis hat die Wim Wenders Stiftung den Film 'Falsche Bewegung' (1975) aus allen Verbreitungswegen zurückgezogen, in dem die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit entblößtem Oberkörper zu sehen ist; Wenders entschuldigte sich bei der Schauspielerin.
Rückzug und Entschuldigung
Die in Düsseldorf ansässige Wim Wenders Stiftung, die die Rechte an dem Film hält, gab am Mittwoch bekannt, 'Falsche Bewegung' (englischer Titel: 'The Wrong Move') aus dem Streaming, dem Fernsehen und sämtlichen anderen Verbreitungsformen zu nehmen. Damit reagierte die Stiftung auf eine wochenlange Debatte, die durch die Verleihung des Ehrenpreises der Deutschen Filmakademie an Wenders am 29. Mai 2026 in Berlin ausgelöst worden war. In seiner Dankesrede hatte Wenders gesagt, der junge, 29-jährige Mann von vor 50 Jahren könne sich keinen Vorwurf machen, denn er habe «einen Film in seiner Zeit gemacht, er wollte irgendwie den Zeitgeist treffen». Zugleich stellte er fest, er würde eine solche Szene «heute nie mehr so machen».
Die umstrittene Szene
Kern des Konflikts ist eine rund zwei Minuten lange Szene in dem Film, in der die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit entblößtem Oberkörper auf einem Bett liegt, während die Figur des Schriftstellers, gespielt von Rüdiger Vogler, der damals über 30 Jahre alt war, das Zimmer betritt, sich bis auf die Unterhose entkleidet und sich zu ihr legt; in einer Einstellung schlägt er der Figur ins Gesicht und streichelt ihr anschließend die Wange. Kinski hatte in einem Interview mit der 'Süddeutschen Zeitung' erklärt, sie habe bereits als 13-Jährige gespürt, dass dies «nicht in Ordnung» gewesen sei. Im Originalton: «Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.» In dem Gespräch sagte sie zudem, 'Falsche Bewegung' sei ihr erster Film gewesen, Wenders ihr erster Regisseur, und er habe sie nicht geschützt: «That was my first film, he was my first director and he didn't protect me.»
In einer schriftlichen Erklärung, die von der Stiftung am Tag der Bekanntgabe des Rückzugs veröffentlicht wurde, wandte sich Wenders direkt an die heute 65-jährige Schauspielerin. Er sei «der einzige der damals für 'Falsche Bewegung' handelnden Verantwortlichen, der noch da ist» und sehe, dass Kinski «damals hätte besser beschützt werden müssen». Sein Satz im Wortlaut: «Als einziger der damals für 'Falsche Bewegung' handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser geschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber.» Wenders fügte hinzu, die vielen Reaktionen der vergangenen Tage hätten seinen Blick auf die damaligen Ereignisse «wesentlich geschärft», wofür er dankbar sei.
Reaktionen von Kinskis Anwalt
Die Wim Wenders Stiftung erklärte zugleich, der Film werde erst dann wieder öffentlich zugänglich gemacht, «nachdem wir eine einvernehmliche Lösung haben vorlegen können». An der Suche nach dieser Lösung soll Kinski selbst beteiligt werden. Die Stiftung sprach von einem «Gesprächsangebot» an die Schauspielerin; Wenders forderte die Deutsche Filmakademie auf, eine breite Debatte darüber zu führen, wie mit umstrittenen Werken des 20. Jahrhunderts umzugehen sei. Die Akademie kündigte an, vertreten durch ihre Ko-Präsidenten Vicky Krieps und Florian Gallenberger, eine Diskussion zu organisieren, in der rechtliche, ethische, künstlerische und kulturwissenschaftliche Fragen behandelt werden sollen.
Kritik aus der Filmbranche und den Medien
Die Reaktionen auf den Rückzug und auf Wenders' Entschuldigung fielen zwiespältig aus. Christian Schertz, der Anwalt von Nastassja Kinski, begrüßte die Entscheidung grundsätzlich, bezeichnete sie allerdings als «längst überfällig» und bedauerte, dass sie «erst in Folge des öffentlichen Drucks» zustande gekommen sei. Schertz hatte zuvor angekündigt, formale rechtliche Schritte einzuleiten, falls nicht innerhalb der laufenden Woche bestätigt werde, dass die Szene entfernt werde. Der drohenden Klage läge eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantin als Kind zugrunde, sagte er; das genaue Gesprächsangebot müsse man nun abwarten.
Kinski selbst hatte sich in einem Instagram-Post zu Wort gemeldet, noch bevor die Stiftung den Rückzug bekannt gab. Darin schrieb sie, sie sei «lange, lange Zeit still und geduldig» geblieben und habe auf einen «gerechten Dialog» mit Wenders gehofft, doch er habe sie nicht ernst genommen. In dem Post ging sie nicht ausdrücklich auf Wenders' Entscheidung ein, den Film vorübergehend aus dem Verkehr zu ziehen. Über ihre Agentur bestätigte sie die Echtheit des Accounts.
Schon vor der Gala hatte die Feministin und Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer in einem Beitrag in ihrer Zeitschrift einen drastischen Schnitt gefordert. Ihr offener Brief an Wenders trug die Überschrift: «Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!» In dem Text wirft sie dem Regisseur vor, Verantwortung von sich zu weisen. Schwarzer ist 83 Jahre alt und hatte Kinskis Anliegen bereits zuvor öffentlich unterstützt.
Debatte um Filmerbe und Jugendschutz
Auch aus der Filmbranche kam Kritik an Wenders' Umgang mit dem Thema. Die Schauspielerin Rosalie Thomass nannte die Gala-Rede «zum Schämen». Karoline Herfurth sagte, sie hätte sich gewünscht, Wenders hätte öffentlich eingeräumt, ein 13-jähriges Kind nicht ausreichend geschützt zu haben. Der Schauspieler Clemens Schick kritisierte, dass Wenders die Debatte auf eine abstrakte Ebene von Zensur und Filmerbe gehoben habe. Lavinia Wilson hingegen begrüßte, dass Wenders das Thema überhaupt öffentlich angesprochen habe, und forderte eine gründliche Auseinandersetzung.
In überregionalen Medien wurde der Vorgang scharf kommentiert. Die FAZ schrieb in einem Beitrag von Michael Hanfeld, es gehe «nicht um die Kunst- und Meinungsfreiheit und nicht ums Filmerbe», sondern darum, «dass ein dreizehn Jahre altes Kind sexualisiert und nackt vor die Kamera gezogen wird. Das war 1974 falsch, und das wäre heute falsch.» Die 'Süddeutsche Zeitung' (Claudia Tieschky) warf Wenders vor, er habe sich in den «imaginierten Opfergestus gegenüber irgendeiner kulturbedrohenden Verbotsmaschine» geflüchtet. Die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch sagte im Deutschlandfunk Kultur, Wenders habe mit seinem Appell an Publikum und Akademie die Verantwortung, die eigentlich bei ihm liege, «auf Tausende verteilt». Zugleich wandte sie sich dagegen, die Szene nachträglich aus dem Film zu schneiden, da dieser ein historisches Dokument sei; ein solcher Schnitt könne jedoch ein Signal setzen, «dass Schauspielerinnen zentrale Mitwirkende eines Films sind und mehr Mitsprache verdienen».
Wenders betonte in seiner Stellungnahme, er habe nie etwas anderes machen wollen als Filme, «die den Zeitgeist treffen». Er sehe aber, dass die Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts finden müsse und sich «neuen Lernprozessen und Perspektiven» stellen solle. Die Deutsche Filmakademie will in den kommenden Wochen eine Veranstaltung anberaumen, die diese Fragen vertieft; ob die umstrittene Sequenz ganz aus dem Film herausgeschnitten, kontextualisiert oder in einer anderen Form verändert werden soll, ist zwischen Wenders, seiner Stiftung und Kinski bislang nicht entschieden.
Ausblick: Was passiert mit dem Film?
Der Fall reiht sich in eine Reihe ähnlicher Debatten ein, in denen Filmemacher im Nachhinein mit Szenen aus ihrer Arbeit konfrontiert werden. Kinski selbst war bereits 1977 in dem Tatort-Krimi 'Reifezeugnis' (Regie: Wolfgang Petersen) als Schülerin in einer Affäre mit ihrem Lehrer zu sehen und hatte in einem Vergleich mit dem NDR eine außergerichtliche Einigung erzielt. Auch Fälle wie Bernardo Bertoluccis 'Last Tango in Paris' (1972), in dem die damals 19-jährige Maria Schneider eine als vergewaltigend empfundene Sexszene mit Marlon Brando drehte, werden in der Diskussion genannt; Schneider sagte später, sie habe sich «verletzt und, um ehrlich zu sein, ein wenig vergewaltigt» gefühlt, «und zwar durch beide, Marlon und Bertolucci». Vergleichbare Diskussionen gibt es um 'Pretty Baby' (1978) mit der damals 12-jährigen Brooke Shields, um 'The Blue Lagoon' (1980), in dem Shields mit 14 neben dem 18-jährigen Christopher Atkins nackt vor der Kamera stand, sowie um 'Romeo and Juliet' (1968) von Franco Zeffirelli, gegen dessen Produktionsfirma Paramount Olivia Hussey und Leonard Whiting im Oktober 2024 eine 500-Millionen-Dollar-Klage verloren.
Heute gelten für Produktionen mit minderjährigen Darstellerinnen und Darstellern strenge Schutzregeln, darunter die Anwesenheit von Erziehungsberechtigten am Set, ausdrückliche elterliche Zustimmung und der Einsatz speziell geschulter Intimitätskoordinatorinnen und -koordinatoren. Ob solche Regeln, die in der Branche erst in den vergangenen Jahren verbindlich wurden, rückwirkend auf Filme wie 'Falsche Bewegung' angewendet werden können, ist eine der zentralen Fragen, die in der von Wenders angeregten Debatte geklärt werden sollen. Wenders selbst hat in seiner Stellungnahme eingeräumt, dass der damalige Umgang mit der minderjährigen Hauptdarstellerin «besser» hätte sein müssen. Die Stiftung betonte zugleich, man werde den Film «erst nach einer einvernehmlichen Lösung» mit Kinski wieder freigeben.
Parallel zu der Kontroverse wird sichtbar, dass die Debatte über nachträgliche Eingriffe in Filmwerke kein neues Phänomen ist. Steven Spielberg hatte 2002 in einer Jubiläumsfassung von 'E.T.' (1982) Walkie-Talkies an die Stelle von Dienstwaffen der FBI-Agenten gesetzt und diesen Schritt 2023 vor dem Time-Magazin ausdrücklich bedauert: «Das war ein Fehler. Ich hätte das nie tun sollen. 'E.T.' ist ein Produkt seiner Zeit. Kein Film sollte aufgrund der Sichtweisen verändert werden, durch die wir heute freiwillig oder unfreiwillig auf die Welt blicken.» George Lucas überarbeitete die ursprüngliche 'Star Wars'-Trilogie zum 20-jährigen Jubiläum, Ridley Scott veröffentlichte 2007 einen neuen Schnitt von 'Blade Runner' (1982), Disney passte Klassiker wie 'Aladdin' (1992) und 'Lilo & Stitch' (2002) für Wiederveröffentlichungen und Disney+ an, und Stanley Kubrick entfernte eine Szene aus 'The Shining' (1980) nur eine Woche nach Kinostart, weil Kritiker sie für verwirrend hielten. Auch 'Falsche Bewegung' wird in diese Reihe eingeordnet, mit dem Unterschied, dass es hier nicht nur um künstlerische, sondern explizit um den Schutz einer Minderjährigen geht.
Unterdessen wartet die Öffentlichkeit auf die nächsten Schritte. Wenders und Kinski haben in der Vergangenheit mehrfach zusammengearbeitet, unter anderem an 'Paris, Texas' (1984) und 'In weiter Ferne, so nah!' (1993); das Verhältnis der beiden ist seit dem aktuellen Konflikt deutlich belastet. Die Wim Wenders Stiftung hat angekündigt, mit Kinski und ihrem Anwalt in einen Dialog einzutreten. Christian Schertz stellte klar, dass seine Mandantin sich nicht mit einer bloßen Gesprächsbereitschaft zufriedengeben werde: «Zudem muss man natürlich abwarten, was jetzt konkret das Gesprächsangebot beinhaltet.» Bis dahin bleibt 'Falsche Bewegung' aus dem Verkehr gezogen, und die Frage, wie mit einem kontroversen Werk aus dem 20. Jahrhundert umzugehen ist, wenn die damals minderjährige Darstellerin bis heute unter den Folgen leidet, wird die deutsche Kinolandschaft weiter beschäftigen.
Fragen & Antworten
Warum hat die Wim Wenders Stiftung 'Falsche Bewegung' aus dem Verkehr gezogen?
Die Stiftung zog den 1975 entstandenen Film zurück, weil darin die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit entblößtem Oberkörper zu sehen ist und die Schauspielerin jahrelang vergeblich eine Entfernung der etwa zwei Minuten langen Szene gefordert hatte.
Was hat Wim Wenders genau gesagt und wie hat Kinski reagiert?
Wenders entschuldigte sich schriftlich bei Kinski mit den Worten, sie hätte damals besser geschützt werden müssen, und bat sie «ohne Wenn und Aber» um Verzeihung. Kinski erklärte über ihre Anwältin und in einem Instagram-Post, sie sei lange still geblieben und habe sich einen «gerechten Dialog» gewünscht.
Was geschieht nun mit dem Film und welche Rolle spielt die Deutsche Filmakademie?
Die Stiftung will den Film erst nach einer einvernehmlichen Lösung mit Kinski wieder zeigen; parallel hat Wenders die Deutsche Filmakademie gebeten, eine Debatte über den Umgang mit strittigen Werken des 20. Jahrhunderts zu führen.