Die Wim Wenders Stiftung hat den Film „Falsche Bewegung" von 1975 mit sofortiger Wirkung aus der Verbreitung genommen, nachdem Schauspielerin Nastassja Kinski jahrelang die Entfernung einer Nacktszene aus ihrer Zeit als 13-Jährige gefordert hatte. Zuvor hatte Regisseur Wim Wenders am Deutschen Filmpreis eine Entschuldigung ausgesprochen und zugleich eine breite Debatte über den Umgang mit Filmerbe angestoßen.
Berlin, 03 Juni 2026
Die Wim Wenders Stiftung hat den Film „Falsche Bewegung" (1975) am Mittwoch aus sämtlichen Verbreitungswegen genommen, nachdem die damalige Darstellerin Nastassja Kinski über Jahre hinweg die Entfernung einer etwa zwei Minuten langen Szene gefordert hatte, in der sie als 13-Jährige mit nacktem Oberkörper zu sehen ist.
Bereits am Freitagabend hatte Wim Wenders anlässlich der Verleihung des Deutschen Filmpreises in Berlin eine persönliche Erklärung abgegeben. In seiner Dankesrede für den Ehrenpreis für sein Lebenswerk sprach der Regisseur die Kontroverse um seinen Film „Falsche Bewegung" offen an. „Das würde ich heute nie mehr so machen. Ich weiß heute mehr, viel mehr. Es gibt andere Sensibilitäten. Wir leben in einer völlig anderen Welt als vor 50 Jahren", sagte er. Mit den Worten „Als einziger der damals für ‚Falsche Bewegung' handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber" wandte sich Wenders direkt an die Schauspielerin.
Reue und Appell: Wenders' Rede beim Filmpreis
Gleichzeitig verschob Wenders die Frage nach dem konkreten weiteren Umgang mit der Szene auf eine größere Bühne. „Darf man, kann man, soll man vielleicht eine Szene schneiden, wenn es in diesem Fall einer meiner Schauspielerinnen, die ich sehr verehrt habe und verehre, wehtut? Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?", fragte er ins Publikum. Er sei „ziemlich allein" mit dieser Frage und „ratlos". Die Deutsche Filmakademie bat er um eine breite Debatte über den Umgang mit strittigen Filmwerken des 20. Jahrhunderts. Eine Stellungnahme der Akademie lag zunächst nicht vor.
Die Reaktion aus dem Umfeld Kinskis folgte prompt. Ihr Anwalt Christian Schertz kritisierte Wenders' Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen", sagte Schertz. Es gehe „nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete". Vielmehr zeige der Film eine 13-Jährige halbnackt in einer Situation, „die Opfer einer sexuellen Begegnung mit einem sehr viel älteren Mann ist, und dass dies heute undenkbar wäre". Die Szene sei zudem mehrfach gedreht worden und könne problemlos herausgeschnitten werden, „ohne dass der Film in irgendeiner Weise verfremdet würde".
Anwalt Schertz: „Erneut keine Verantwortung übernommen"
Schertz kündigte zugleich formelle juristische Schritte an. „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen", sagte er und begründete dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind. Ein persönliches Gespräch mit Wenders habe sein Mandantin „bereits seit Jahren" vergeblich gesucht. Eine ähnliche Einigung, wie sie Schertz kürzlich mit dem NDR im Fall des „Tatort"-Films „Reifezeugnis" (1977) erzielt habe, sei auch hier möglich, signalisierte er.
Am Mittwoch teilte die in Düsseldorf ansässige Wim Wenders Stiftung als Rechteinhaberin des Films mit, „Falsche Bewegung" werde „aus dem Verkehr gezogen". „Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugängig zu machen." Erst nach einer „einvernehmliche[n] Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski" solle der Film wieder freigegeben werden, „auch wenn es länger dauern sollte". Die Stiftung kündigte zudem einen „breiten Austausch" über den Umgang mit dem Film an. Schertz begrüßte den Schritt als „längst überfällig", bedauerte jedoch, dass er „erst in Folge des öffentlichen Drucks" zustande kam.
Konsequenz aus Düsseldorf: Der Film wird zurückgezogen
Bereits in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung" hatte Kinski selbst deutlich gemacht, was sie von den damaligen Dreharbeiten hält. „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war", sagte sie. Der Film sei „nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur, und er hat mich nicht beschützt." Kinski und Schertz verlangen dem Vernehmen nach bereits seit dem Jahr 2016 eine Entschuldigung sowie die Änderung oder Entfernung der Szene. Wenders hatte dies bislang mit dem Hinweis auf den damaligen Zeitgeist zurückgewiesen; 2024, als Kinskis Begehren erstmals öffentlich wurde, sagte er, man müsse den Film unter den Bedingungen seiner Entstehungszeit betrachten.
Nastassja Kinski wurde 1975 vom damaligen Wenders-„Leitstern" Klaus Kinski, ihrem Vater, in den Film eingeführt. „Falsche Bewegung" erzählt die Geschichte des Schriftstellers Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. In der umstrittenen Szene besucht die Figur des jungen Mädchens, gespielt von Nastassja Kinski, in deren Schlafzimmer die männliche Hauptfigur, dargestellt von Rüdiger Vogler, der zur Drehzeit über 30 Jahre alt war. Kinski liegt dabei nur mit Unterhose bekleidet auf dem Bett, der Mann entkleidet sich bis auf die Unterhose und legt sich zu ihr. Später arbeitete Wenders erneut mit Kinski zusammen, etwa für das Roadmovie „Paris, Texas" (1984) und „In weiter Ferne, so nah!" (1993).
Kinskis Perspektive: „Er hat mich nicht beschützt"
Die Kontroverse um den Film reiht sich in eine Reihe ähnlicher Debatten um Minderjährige in der Filmgeschichte ein. Brooke Shields war zwölf Jahre alt, als sie in Louis Malles „Pretty Baby" (1978) eine minderjährige Prostituierte spielte und nackt vor der Kamera stand. Mit 14 Jahren drehte sie an der Seite des damals 18-jährigen Christopher Atkins Nackt- und Intimszenen für „Die blaue Lagune" (1980); Shields erinnerte sich später, sich am Set unwohl gefühlt und unter Druck gesetzt gefühlt zu haben. Olivia Hussey und Leonard Whiting waren bei Franco Zeffirellis Verfilmung von „Romeo und Julia" (1968) 15 und 16 Jahre alt und reichten 2022 Klage in Höhe von 500 Millionen Dollar gegen Paramount Pictures ein; ein Gericht wies die Klage im Oktober 2024 endgültig ab.
Der Umgang mit Nacktszenen in der Filmbranche hat sich seit den 1970er Jahren grundlegend gewandelt. Heute gelten strenge Schutzregeln für Produktionen mit Minderjährigen: So sind die Anwesenheit von Erziehungsberechtigten am Set, ausdrückliche elterliche Zustimmung und speziell geschulte „Intimacy Coordinator" für sensible Szenen verpflichtend.
Parallel zur juristischen Auseinandersetzung suchen Filmschaffende und Kritiker nach Wegen, mit dem Erbe früherer Werke umzugehen. Regisseurin Julia von Heinz schlug in einem Instagram-Beitrag vor, die Szene zu kontextualisieren: „Alle Institutionen, die so einen alten Film noch verleihen oder archivieren, können dieses Begleitmaterial bereithalten." Auch symbolisch die Szene „aus der Masterkopie herauszuschneiden", wäre eine „einfache und klare Geste". Schauspielerin Lavinia Wilson begrüßte, dass Wenders das Thema öffentlich gemacht habe, und wünschte sich „eine gründliche Debatte" über den Umgang mit der Szene und Kinskis Wünschen. Schauspielerin Rosalie Thomass nannte die Rede „zum Schämen". Schauspielerin Karoline Herfurth schrieb in einem Instagram-Kommentar unter einem Beitrag ihres Kollegen Clemens Schick, sie hätte sich gewünscht, „dass ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: ‚Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen.'"
Historische Parallelen und heutige Schutzregeln
Die feministische Publizistin Alice Schwarzer, die in der von ihr gegründeten Zeitschrift „Emma" schreibt, forderte Wenders unterdessen unmissverständlich zum Handeln auf. „Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!", schrieb die 83-Jährige.
In mehreren prominenten Fällen haben Filmschaffende ihre eigenen Werke nachträglich verändert – und das teils später bereut. Steven Spielberg ersetzte 2002 zum 20-jährigen Jubiläum von „E.T." die Waffen der Polizeibeamten durch Walkie-Talkies; 2023 sagte er, dies sei „ein Fehler" gewesen: „Ich hätte das nie tun sollen. ‚E.T.' ist ein Produkt seiner Zeit. Kein Film sollte aufgrund der Sichtweisen verändert werden, durch die wir heute freiwillig oder unfreiwillig auf die Welt blicken." Stanley Kubrick entfernte 1980 eine Szene aus „The Shining" nur eine Woche nach Kinostart, Ridley Scott veröffentlichte 2007 einen neuen Schnitt von „Blade Runner", und George Lucas überarbeitete die ursprüngliche „Star Wars"-Trilogie zum 20. Jubiläum. Zahlreiche Disney-Klassiker von „Aladdin" (1992) bis „Lilo & Stitch" (2002) wurden für Wiederveröffentlichungen oder den Disney+-Start an heutige Sensibilitäten angepasst.
Die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch, die bereits vor der Entscheidung der Stiftung im Deutschlandfunk zu Wort kam, nannte Wenders' Vorgehen „richtig raffiniert eingefädelt". Man könne den Zeitgeist anführen, ihn aber nicht als Entschuldigung benutzen. Zugleich warnte sie, die Szene zu entfernen würde ein historisches Dokument verändern, das bezeuge, „wie stark die Filmgeschichte von sexistischen Strukturen geprägt war". Ein Schnitt habe aber durchaus eine Signalwirkung: Er könne anerkennen, „dass Schauspielerinnen zentrale Mitwirkende eines Films sind und mehr Mitsprache verdienen". Michael Hanfeld schrieb in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung": „Hier geht es nicht um die Kunst- und Meinungsfreiheit und nicht ums Filmerbe (…). Hier geht es um die Tatsache, dass ein dreizehn Jahre altes Kind sexualisiert und nackt vor die Kamera gezogen wird. Das war 1974 falsch, und das wäre heute falsch." Claudia Tieschky befand in der „Süddeutschen Zeitung", Wenders inszeniere sich „als Opfer eines vermeintlichen Zeitgeist-Zwangs" – es sei „nicht weniger als das Wegducken eines sich nachdenklich gebenden Regisseurs vor seiner realen Verantwortung in den imaginierten Opfergestus gegenüber irgendeiner kulturbedrohenden Verbotsmaschine".
Nachträgliche Eingriffe in Filmklassiker
Mit der Entscheidung der Wim Wenders Stiftung ist der Disput um „Falsche Bewegung" vorerst von der Leinwand auf die Tagesordnung der Deutschen Filmakademie und vor ein Gericht gewandert. Sollte die angekündigte einvernehmliche Lösung ausbleiben, droht ein Rechtsstreit – und damit eine Grundsatzentscheidung über die Frage, wie sehr eine betroffene Darstellerin die nachträgliche Bearbeitung eines filmischen Werks erzwingen kann.
Wenders selbst kündigte an, er wolle sich für einen „breiten Austausch" einsetzen, „wie unsere Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts" entwickeln könne. Bis dahin bleibt „Falsche Bewegung" aus dem Verkehr gezogen – und die Debatte über das Verhältnis von Filmerbe und Persönlichkeitsrecht vorerst offen.
Fragen & Antworten
Um welche Szene in „Falsche Bewegung" dreht sich der Streit?
In dem 1975 erschienenen Film von Wim Wenders liegt Nastassja Kinski, die zum Zeitpunkt der Dreharbeiten 13 Jahre alt war, in einer rund zwei Minuten langen Szene mit nacktem Oberkörper auf einem Bett, während sich ein deutlich älterer Mann zu ihr legt.
Warum hat die Wim Wenders Stiftung den Film zurückgezogen?
Die Stiftung gab am 3. Juni 2026 bekannt, dass „Falsche Bewegung" vorübergehend aus dem Verkehr gezogen wird, nachdem Kinski jahrelang vergeblich die Entfernung der Szene gefordert hatte und ihr Anwalt Christian Schertz eine Klage angekündigt hatte.
Wie hat Alice Schwarzer auf Wenders reagiert?
Die 83-jährige Feministin forderte in der Zeitschrift „Emma" unmissverständlich: „Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!"