Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Görlitzer Park vorerst nachts geöffnet bleiben muss, und gab damit einer Klage der Initiative 'Görli zaunfrei' statt.
Seit Anfang März war der Park in Berlin-Kreuzberg jeden Abend um 22:00 Uhr geschlossen worden. Der Senat hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den als bundesweit bekannten Drogenhandel und andere Kriminalität einzudämmen. Für die Schließung wurden sechzehn Eingangstore errichtet.
Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses 'Görli zaunfrei' reichten Mitte März Klage gegen die im Februar erlassene Allgemeinverfügung ein. Sie argumentieren, dass der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer eingreife. Zudem sei die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für einen solchen Eingriff in die Grünanlage des Bezirks gar nicht zuständig.
