Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einem Journalisten im Streit um Informationsfreiheit gegen die Hypo Vorarlberg Bank recht gegeben und die Auslegung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg beanstandet.

Worum ging der Streit mit der Hypo Vorarlberg?

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Hypo Vorarlberg Bank als börsennotierte Gesellschaft im Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gilt und damit von der Auskunftspflicht befreit wäre. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) hatte dies bejaht, weil die Bank Anleihen emittiere und daher als börsennotierte Gesellschaft anzusehen sei. Der VfGH hob diese Entscheidung nun auf.

Das Höchstgericht stellte klar, dass börsennotierte Gesellschaften nur solche seien, deren Aktien an einer Börse zum Handel zugelassen sind, und nicht Emittenten sonstiger Wertpapiere. „Börsennotierte Gesellschaften seien nur solche, deren Aktien an einer Börse zum Handel zugelassen sind und nicht Emittenten sonstiger Wertpapiere wie die Hypo Vorarlberg", heißt es in der Begründung. Damit sei die Bank nicht von der Informationspflicht ausgenommen, urteilte der VfGH.