Ein US-Bundesrichter hat die Verleumdungsklage des ehemaligen Präsidenten Donald Trump gegen die Wall Street Journal abgewiesen. Trump hatte die Zeitung wegen eines Artikels verklagt, in dem behauptet wurde, er habe einen Brief unterzeichnet, der seine Verbindungen zu Jeffrey Epstein betraf.

Hintergrund der Klage

Die Klage bezog sich auf einen Bericht der Wall Street Journal, der behauptete, Trump habe einen Brief unterzeichnet, der seine Verbindungen zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein thematisierte. Trump bestritt vehement, den Brief verfasst oder unterzeichnet zu haben, und bezeichnete die Geschichte als "false, malicious, and defamatory" (falsch, bösartig und verleumderisch).

Die Wall Street Journal hatte den Artikel im vergangenen Jahr veröffentlicht, was zu erheblichen Kontroversen führte. Trumps Anwälte argumentierten, der Artikel sei irreführend und habe seinem Ruf geschadet. Die Klage wurde im Bundesgericht in Florida eingereicht, wo Richter Darrin P. Gayles den Fall nun abwies.

Richterliche Entscheidung

Richter Darrin P. Gayles begründete seine Entscheidung damit, dass Trump keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um seine Verleumdungsansprüche zu stützen. Der Richter wies darauf hin, dass die Behauptungen der Wall Street Journal durch Quellen gestützt wurden und dass Trump keine konkreten Beweise für eine vorsätzliche Falschdarstellung vorlegen konnte.

Trump reagierte scharf auf die Entscheidung und wiederholte seine Behauptung, der Artikel sei "false, malicious, and defamatory". Seine Anwälte kündigten an, möglicherweise Berufung einzulegen, obwohl rechtliche Experten die Erfolgsaussichten als gering einschätzen.