Ein 22-Jähriger ist am Montag vom Landesgericht Wels wegen schwerer Körperverletzung an einem drei Monate alten Baby zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, wovon acht Monate unbedingt sind.

Der Schöffensenat verhängte über den 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt, wie ein Gerichtssprecher am Abend mitteilte. Weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft gaben nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte lebte zur Tatzeit mit der Mutter des erst drei Monate alten Kleinkindes im Bezirk Vöcklabruck in einer Lebensgemeinschaft. Auch wenn er nicht der leibliche Vater des Babys war, soll er als zunächst fürsorglicher Stiefvater bei der Betreuung geholfen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie bei der Betreuung unterstützt haben, sei jedoch in Situationen, in denen das Kind länger schrie, rasch überfordert gewesen.

Hintergrund: Beziehung und Tatvorwurf

Nach Darstellung der Anklage soll er das Baby seiner damaligen Freundin kurz aber heftig geschüttelt haben, weil er mit dem Schreien überfordert war. Am 16. März habe er dem Baby ein Schütteltrauma mit Hirn- und Netzhautblutungen sowie einen Schädeldachbruch zugefügt. Die Verletzungen seien auf eine Weise zugefügt worden, die mit Lebensgefahr verbunden sei, befand das Gericht.

Das Baby war Mitte März nach einem Krampfanfall ins Krankenhaus eingeliefert und später auf die Kinderintensivstation nach Salzburg verlegt worden. Dort diagnostizierten Ärzte ein Schütteltrauma und einen Schädelbruch. Das Baby erlitt Hirnblutungen und Einblutungen in das linke Auge.