Prozess in Wien: Angeklagte soll sich jahrelang als Ärztin ausgegeben und Patientinnen schwer verletzt haben
Wien, 23. Juli 2026
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Kurzfassung
Vor dem Wiener Landesgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen eine 46-jährige Frau begonnen, die sich über Jahre hinweg als Ärztin ausgegeben und tausenden Patientinnen Schönheitsbehandlungen verabreicht haben soll. 54 Frauen erlitten schwerwiegende Verletzungen, in 39 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft schwere Körperverletzung vor; im Fall einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Vor dem Wiener Landesgericht hat am Donnerstag unter großem öffentlichen Interesse der Prozess gegen die 46-jährige Sanaz M. begonnen, die zwischen 2021 und 2023 in einer Schönheitsklinik nahe dem Stephansdom trotz fehlender medizinischer Ausbildung Botox und Hyaluronsäure gespritzt und dabei zahlreichen Frauen schwere Verletzungen zugefügt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft der gebürtigen Iranerin mit deutscher Staatsbürgerschaft vor, sich als Geschäftsführerin dreier Firmen sowie in einer "City-Klinik" unweit des Stephansdoms fälschlich als Ärztin ausgegeben zu haben. An der Tür ihrer Praxis sowie auf ihrem LinkedIn-Profil habe sie den Titel "Dr." geführt. Die offiziell als Kosmetikstudio genehmigten Räumlichkeiten seien für operative kosmetische Eingriffe, die ausschließlich ausgebildeten Ärzten vorbehalten sind, weder zugelassen noch geeignet gewesen.
Anklage: Behandlungen ohne Ausbildung in der Wiener Innenstadt
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll Sanaz M. zwischen Sommer 2021 und Jänner 2023 rund 2.929 Patientinnen behandelt haben. In 54 dieser Fälle kam es laut Sachverständigengutachten zu schwerwiegenden Folgen: Infektionen, Schwellungen, dauerhafte Narbenbildungen und Gesundheitsschädigungen, die länger als 24 Tage andauerten. In 39 Fällen spricht die Anklage von schwerer Körperverletzung, weil Folgebehandlungen oder Notoperationen nötig wurden; in 15 weiteren Fällen liegt der Vorwurf der einfachen Körperverletzung auf dem Tisch.
Die Staatsanwaltschaft schilderte das Ausmaß der Folgen in drastischen Worten. "Sie hat mit der Gesundheit der Menschen gespielt. Sie hatte weder die fachliche Qualifikation noch die gesetzlichen Voraussetzungen für operative kosmetische Eingriffe. Es gab verheerende Folgen", sagte die Anklägerin am ersten Verhandlungstag. Die Patientinnen und Patienten könnten einem "leid tun". Bei den Behandlungen sei es um "illegale Schönheitseingriffe" mit "katastrophalen Leistungen" gegangen. In mehr als 50 weiteren Fällen seien schmerzhafte Hämatome und nachfolgende Beschwerden dokumentiert.
Schwere Folgen für 54 Patientinnen
Die Verletzungen, die medizinische Gutachter dokumentierten, reichen von gelähmter Gesichtsmuskulatur über herunterhängende Augen, Schwellungen, Migräne, Knubbel und Blutungen bis hin zu massiven Entstellungen. So wurde etwa der Patientin Snezana A. nach einer Behandlung die Nase schwer verunstaltet; sie erschien am ersten Prozesstag gemeinsam mit ihrem Anwalt Alfred Boran. Die Folgen seien in einigen Fällen so gravierend gewesen, dass die Betroffenen lange unter den Entstellungen litten.
Bei der Befragung zu Beginn der Verhandlung erklärte die Angeklagte auf die Frage nach ihrem Beruf lediglich: "Ich war nicht berufstätig." Später räumte sie eine fahrlässige Körperverletzung ein, wies aber den Vorwurf der absichtlichen Schädigung zurück. Sie habe niemandem wehtun wollen, sondern den Patientinnen das beste Ergebnis geben wollen: "Ich wollte niemandem wehtun. Ich wollte Patientinnen das beste Ergebnis geben." Ein Schuldeingeständnis im Sinne einer vorsätzlichen Tat vermied sie damit; ein Zeichen von Reue oder eine Entschuldigung blieb aus.
Aussagen der Angeklagten und ihres Verteidigers
Verteidiger Rudolf Mayer kündigte an, seine Mandantin werde sich "zu den von ihr vorgenommenen Eingriffen und damit zur Körperverletzung und Kurpfuscherei schuldig bekennen". Zugleich wies er darauf hin, dass die Angeklagte nicht vorsätzlich gehandelt habe. "Sie hat nicht die Sorgfalt walten lassen, die sie aufwenden hätte müssen", sagte Mayer. Von den rund 2.929 behandelten Frauen habe ein Großteil keine Beschwerden gehabt. "Niemand hatte ein Interesse, dass irgendetwas passiert, es wurde viel investiert", so der Verteidiger.
Die Anklage umfasst insgesamt 62 Fälle von Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug. Der inkriminierte finanzielle Schaden liege deutlich über der strafbestimmenden Wertgrenze von 300.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, als de facto Geschäftsführerin Gelder der drei Firmen für private Zwecke abgezweigt zu haben, darunter Restaurantbesuche und Shoppingtouren. Zudem soll sie für wohlhabende Iraner in Österreich Gesellschaften gegründet haben, um diesen Aufenthaltsgenehmigungen zu verschaffen, und das investierte Geld für sich verwendet haben. Drei iranische Investoren sollen sechsstellige Beträge eingebracht haben, ohne Geld oder Anteile zurückzuerhalten.
Finanzielle Vorwürfe: Untreue und Betrug
Sanaz M. bestritt den Vorwurf der Untreue nicht grundsätzlich, verwies aber auf eine angebliche Verwicklung ihres Ex-Mannes, eines Anwalts, der die Firmenkonstruktionen orchestriert haben soll. Zudem schob sie einen Teil der Probleme auf Iran-Sanktionen, durch die Geschäftskonten eingefroren worden seien. Zu den verwendeten Substanzen erklärte sie, diese seien CE- und ISO-zertifiziert und direkt aus Korea importiert worden; das Hyaluron habe dort beim Hersteller nur 16 US-Dollar gekostet, während man in Europa 70 bis 80 Euro zahle. Ein medizinisches Sachverständigengutachten widerspricht allerdings der Behauptung, dass die Substanzen legal aus Korea eingeführt wurden.
Im Verfahren geht es zudem um Behandlungen mit in Österreich nicht zugelassenen Substanzen. Laut Anklage wurden neben Hyaluronsäure und Botulinumtoxin auch nicht zugelassene Stoffe injiziert. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Einkaufspreis eines Produkts bereits über dem lag, was Sanaz M. für eine gesamte Behandlung verlangte – ein Preisgefälle, mit dem sie Konkurrenten deutlich unterbot. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Indiz für ein rein gewinnorientiertes Geschäftsmodell ohne Rücksicht auf medizinische Standards.
Substanzen, Preisgestaltung und Sachverständige
Frau M., die nach eigenen Angaben Alleinerzieherin eines pflegebedürftigen Sohnes ist und Sozialhilfe sowie finanzielle Unterstützung ihrer Familie erhält, besitzt nach eigener Darstellung geerbte Immobilien im Iran, die "noch nicht umgeschrieben" seien. Die Schwestern der Angeklagten, die offiziell als Geschäftsführerin der Klinik eingetragen war, wird in einem getrennten Verfahren der Prozess gemacht; im aktuellen Verfahren tritt sie vorerst als Zeugin auf. Gegen sie wird ebenfalls ermittelt.
Die Vorgeschichte des Verfahrens reicht bis ins Jahr 2023. Nach einer Razzia in der "City-Klinik" wurde Sanaz M. zunächst auf freien Fuß gesetzt – ein Haftbefehl wurde nicht vollzogen, lediglich ein Verbot, sich weiter als Ärztin auszugeben. Die Beschuldigte nutzte diese Situation, um in den Iran zu fliehen, wo sie jahrelang untertauchte. Erst als sie im Mai des vergangenen Jahres mit auffälligen Shopping-Fotos aus Paris auf Instagram wieder auftauchte, wurde sie auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen und nach Wien in die Justizanstalt Josefstadt überstellt.
Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr wurde die Haft aufrechterhalten. Ein Urteil wird am ersten Verhandlungstag nicht erwartet; für den Donnerstag ist lediglich die Einvernahme der Angeklagten vorgesehen. Die vielen Opfer sollen bei einem zweiten Prozesstermin am 24. September die Möglichkeit erhalten, ihre Geschichten zu erzählen. Bis dahin gilt für Sanaz M. die Unschuldsvermutung.
Flucht, Festnahme und Fortgang des Verfahrens
Bei einer Verurteilung entsprechend der Anklage drohen der 46-Jährigen nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu zehn Jahre Haft. Die Vorwürfe wiegen schwer: schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Untreue, schwere Körperverletzung und Kurpfuscherei in 62 Fällen. Sollte das Schöffengericht unter dem nicht namentlich genannten Vorsitzenden den Angaben der Anklage folgen, wäre ein Schuldspruch in dieser Größenordnung die Folge – ein Ausgang, der die Zahl der zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen durch die geschädigten Patientinnen vermutlich noch deutlich erhöhen dürfte.
Fragen & Antworten
Wer ist Sanaz M. und was wird ihr vorgeworfen?
Sanaz M. ist eine 46-jährige gebürtige Iranerin mit deutscher Staatsbürgerschaft, die laut Anklage zwischen 2021 und 2023 in einer Schönheitsklinik nahe dem Wiener Stephansdom ohne medizinische Ausbildung Botox und Hyaluronsäure injiziert haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem schwere Körperverletzung in 39 Fällen, Kurpfuscherei, Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.
Welche Folgen hatten die Behandlungen für die Patientinnen?
Laut medizinischen Sachverständigengutachten erlitten 54 Frauen schwerwiegende Folgen wie Infektionen, Schwellungen, dauerhafte Narben und Gesundheitsschädigungen, die länger als 24 Tage andauerten; in 39 Fällen waren Folgebehandlungen oder Notoperationen nötig. Dokumentiert wurden zudem gelähmte Gesichtsmuskulatur, herunterhängende Augen, Migräne, Knubbel, Blutungen und schwere Entstellungen, etwa eine verunstaltete Nase.
Wie geht das Verfahren jetzt weiter?
Am ersten Verhandlungstag war lediglich die Einvernahme der Angeklagten vorgesehen, ein Urteil wurde nicht erwartet. Der nächste Prozesstermin ist für den 24. September angesetzt, an dem die geschädigten Frauen als Zeuginnen aussagen sollen; bei einer Verurteilung drohen Sanaz M. bis zu zehn Jahre Haft.
Prozess Wien: Falsche Ärztin Sanaz M. – Körperverletzung in | finanz360