Der österreichische Nationalrat hat am Dienstag gegen die Stimmen der Grünen eine deutliche Ausdehnung der Prüfintervalle für die periodische Fahrzeugüberprüfung („Pickerl") beschlossen und zugleich ukrainische Fahrzeuge den österreichischen Regeln gleichgestellt.
Die neuen Intervalle im Überblick
Die Novelle verändert die zeitlichen Abstände, in denen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Österreich zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz antreten müssen. Statt der bisherigen Reihenfolge – erstmals drei Jahre nach der Zulassung, dann nach zwei Jahren und danach jährlich – gelten künftig die Intervalle 4:2:2:1. Konkret heißt das: Die erste Untersuchung ist vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite zwei Jahre später, eine dritte nach weiteren zwei Jahren und erst danach ist jährlich zu prüfen.
Damit verschiebt sich auch der Zeitpunkt, ab dem Fahrzeuge in die jährliche Pflicht rutschen, deutlich nach hinten. Waren Pkw bisher ab dem fünften Jahr nach der Erstzulassung jedes Jahr zur Begutachtung zu bringen, geschieht das nun erst ab dem achten Jahr. Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht darin eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Mit der Reform würden viele Halterinnen und Halter seltener zur Werkstatt oder Prüfstelle müssen, ohne dass dabei Abstriche bei der Verkehrssicherheit gemacht würden, sagte Hanke im Plenum.
Argumente der Befürworter: Entlastung und Bürokratieabbau
Unterstützung kam auch von den Regierungsfraktionen sowie von NEOS. NEOS-Mandatar Janos Juvan zeigte sich erfreut: „Hunderttausende Menschen würden entlastet", so Juvan. Auch die FPÖ signalisierte grundsätzliche Zustimmung, warf aber die Frage auf, warum eine solche Novelle nicht früher umgesetzt worden sei. „Für den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier stellt sich nur die Frage, warum man solch eine Novelle nicht früher umgesetzt habe", hieß es in der Debatte.
