Die erste Gläubigerversammlung im Privatkonkursverfahren des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser fand am Bezirksgericht Kitzbühel statt, wobei Forderungen von über 35,6 Millionen Euro eingereicht wurden.

Forderungen und Anerkennung

Acht Gläubiger haben insgesamt mehr als 35,6 Millionen Euro an Forderungen gegen Grasser geltend gemacht. Der Insolvenzverwalter hat davon 23,1 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Die Republik Österreich ist dabei der Hauptgläubiger und fordert 12,9 Millionen Euro Schadenersatz aus dem Buwog-Prozess sowie weitere 10,1 Millionen Euro aus Steuerforderungen.

Eine bedingte Forderung von fast 12,5 Millionen Euro wurde hingegen angefochten und bleibt vorerst ungeklärt. Die genauen Gründe für die Ablehnung dieser Forderung wurden nicht näher erläutert, doch handelt es sich dabei um einen signifikanten Teil der eingereichten Summe.

Angebot und weitere Schritte

Grasser selbst hat angeboten, die Schulden mit einer Zahlung von 3 Prozent der Gesamtsumme innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Dieses Geld soll von einem Dritten stammen, wie aus den Verfahrensunterlagen hervorgeht. Ob dieses Angebot von den Gläubigern angenommen wird, ist noch unklar.

Gleichzeitig versucht der Insolvenzverwalter, Zugang zu Bankkonten in Liechtenstein zu erhalten, die möglicherweise Grasser gehören. Diese Konten sind derzeit aufgrund einer gerichtlichen Anordnung gesperrt. Sollte sich herausstellen, dass diese Vermögenswerte tatsächlich Grasser zuzuordnen sind, könnten sie zur Begleichung der Forderungen herangezogen werden.

Hintergrund des Verfahrens