Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Freitag die polizeilichen Auflagen für eine für Samstag geplante Klima-Demonstration in Werne bestätigt und den Eilantrag der Veranstalterin abgelehnt.

Die Demonstration mit dem Titel 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' darf damit nicht, wie von den Organisatoren gewünscht, direkt vor dem Tor des Gersteinwerks beginnen. Die Polizei hatte als alternativen Versammlungsort einen Platz auf Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Werkstor entfernt.

Bereits am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Eilantrag gegen die polizeiliche Verfügung abgelehnt. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wies nun auch der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Gerichtliche Begründung

Die Polizei begründete die Verlegung des Startpunkts vor allem mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Nach Angaben des Gerichts bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer störende Aktionen gegen die kritische Infrastruktur auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerks durchführen könnten.

Das Gericht führte aus, dass die zu erwartenden Störungen der öffentlichen Sicherheit durch einzelne Teilnehmer unter den gegebenen Umständen der gesamten Versammlung zuzurechnen seien. Die Gruppe 'Ende Gelände' rufe seit längerem öffentlich zu solchen Aktionen auf.

Die Veranstalterin habe sich trotz Kenntnis dieser Aufrufe nicht öffentlich von ihnen distanziert und auch nicht zu einer ausschließlich friedlichen Demonstration aufgerufen, so das Gericht. Packlisten für die Demonstration empfahlen laut Gericht das Mitbringen von Proviant, Sekundenkleber und Wechselkleidung, um nicht sofort als Klimaaktivist erkannt zu werden.