Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag eine polizeiliche Verfügung bestätigt, die den Start einer für Samstag geplanten Klima-Demonstration am Werkstor des Gaskraftwerks Gersteinwerk in Werne untersagt.
Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt auf Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Kraftwerkstor entfernt. Zur Begründung verwies sie auf öffentliche Aufrufe zu Massenaktionen und Störungen, die sich gezielt gegen das Kraftwerk richteten.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Abend einen Eilantrag der Veranstalterin der Demonstration „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“ zurück. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Eilantrag derselben Organisatorin abgelehnt. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar.
Gerichtliche Begründung
Der 15. Senat des OVG erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer störende Aktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerks durchführen könnten. Wörtlich führte das Gericht aus: „Derartige von einzelnen Teilnehmern zu erwartende Störungen der öffentlichen Sicherheit sind der gesamten Versammlung unter den gegebenen Umständen zuzurechnen.“
