Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag eine polizeiliche Verfügung bestätigt, die den Start einer für Samstag geplanten Klima-Demonstration am Werkstor eines Gaskraftwerks in Werne untersagt.

Gerichtliche Entscheidung

Die Polizei begründete ihre Entscheidung mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verwies auf die erwarteten Teilnehmerzahlen sowie die Ankündigungen der Gruppe 'Ende Gelände'.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies eine Beschwerde der Veranstalterin der Demonstration 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' am Freitag zurück. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar.

Der von der Polizei festgelegte alternative Startpunkt befindet sich auf Höhe einer Kläranlage, mehrere hundert Meter vom Kraftwerkstor entfernt. Die Kläger wollten die Auftaktkundgebung ursprünglich in Sicht- und Hörweite des RWE-Erdgaskraftwerks abhalten.