Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine polizeiliche Verfügung bestätigt, wonach eine für Samstag geplante Klima-Demonstration nicht am Werkstor eines Gaskraftwerks in Werne starten darf.
Die Polizei begründete ihre Entscheidung mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Ein Eilantrag des Veranstalters wurde bereits am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies eine Beschwerde des Organisators der Demonstration 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' ebenfalls zurück. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar.
Gerichtliche Begründung
Nach den polizeilichen Auflagen liegt der genehmigte Startpunkt auf Höhe einer Kläranlage, mehrere hundert Meter vom Werkstor entfernt. Die Kläger wollten die Auftaktkundgebung jedoch in Sicht- und Hörweite des RWE-Erdgaskraftwerks direkt vor den Toren des Gersteinwerks abhalten.
Der 15. Senat des OVG erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer Störaktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Kraftwerksgelände und dem gegenüberliegenden Umspannwerk durchführen könnten. Wörtlich hieß es: 'Derartige von einzelnen Teilnehmern zu erwartende Störungen der öffentlichen Sicherheit sind der gesamten Versammlung unter den gegebenen Umständen zuzurechnen.'
Das Gericht verwies darauf, dass die Gruppe 'Ende Gelände' seit längerem öffentlich zu solchen Aktionen aufrufe. Trotz Kenntnis dieser Aufrufe habe sich der Veranstalter nicht öffentlich davon distanziert und nicht zu einer ausschließlich friedlichen Demonstration aufgerufen.
