Die für Samstag geplante Demonstration 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' in Werne darf nicht direkt am Tor des Gersteinwerks beginnen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden haben.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits am Donnerstag einen Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Abend eine weitere Beschwerde zurück. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die Polizei hatte den Versammlungsort auf Höhe einer Kläranlage verlegt, mehrere hundert Meter vom Tor des Gersteinwerks entfernt. Die Veranstalter wollten die Auftaktkundgebung in Sicht- und Hörweite des RWE-Erdgaskraftwerks abhalten.

Die Begründung der Gerichte

Zur Begründung verwies die Polizei auf öffentliche Aufrufe zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Der 15. Senat des OVG erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer störende Aktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Kraftwerksgelände und dem gegenüberliegenden Umspannwerk durchführen könnten.

Das Gericht führte weiter aus: "Derartige von einzelnen Teilnehmern zu erwartende Störungen der öffentlichen Sicherheit sind der gesamten Versammlung unter den gegebenen Umständen zuzurechnen."

Die Organisatoren der Demonstration und eines nahegelegenen Klimacamps lehnen den geplanten Bau neuer Gaskraftwerke durch die Bundesregierung ab. Zu den aufrufenden Organisationen gehören Greenpeace, Fridays for Future, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Campact.