Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Abend des 28. Mai 2026 den Eilantrag des Veranstalters der Demonstration 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' abgelehnt und damit die polizeiliche Verfügung bestätigt, dass die Kundgebung am Samstag nicht am Werkstor des Gaskraftwerks in Werne beginnen darf.

Gerichtliche Begründung

Bereits am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Eilantrag zurückgewiesen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt auf Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Kraftwerkstor entfernt.

Die Polizei begründete ihre Verfügung mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Der 15. Senat des OVG erklärte, es gebe keine Zweifel daran, dass es durch einzelne Teilnehmer der Versammlung zu Störaktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerkes kommen könnte.