Eine für Samstag geplante Demonstration gegen neue Gaskraftwerke darf nicht direkt am Werkstor des Gersteinwerks in Werne beginnen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschied.

Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt an einer Kläranlage mehrere hundert Meter vom Kraftwerkstor entfernt festgelegt. Als Begründung führte sie öffentliche Aufrufe zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk an.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung und bestätigte die Auflage. Ein Eilantrag der Veranstalterin der Demonstration mit dem Titel „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“ wurde abgelehnt.

Gerichtliche Entscheidung und Begründung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies eine weitere Beschwerde der Organisatorin am Freitag ebenfalls zurück. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Der 15. Senat des OVG erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer störende Aktionen gegen kritische Infrastruktur auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerks durchführen könnten.