Die für Samstag geplante Demonstration 'Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen' darf nicht am Werkstor des Gaskraftwerks Gersteinwerk in Werne starten, nachdem Gerichte die polizeiliche Verfügung bestätigt haben.
Die Gerichtsentscheidung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag einen Eilantrag des Veranstalters zurück. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte diese Entscheidung am selben Abend und ließ keine weitere Beschwerde zu. Die Entscheidung ist damit nicht anfechtbar.
Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt in Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Werkstor entfernt. Sie begründete dies mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk.
Der 15. Senat des OVG erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer Störaktionen gegen kritische Infrastruktur auf dem Kraftwerksgelände und dem gegenüberliegenden Umspannwerk durchführen könnten. Wörtlich hieß es: "Laut dem 15. Senat des OVG gibt es keine Zweifel daran, dass es durch einzelne Teilnehmer der Versammlung zu Störaktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerkes kommen könnte."
