Die für Samstag geplante Demonstration "Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen" darf nicht wie von den Veranstaltern gewünscht am Werkstor des Gaskraftwerks Gersteinwerk in Werne starten, sondern muss einen von der Polizei zugewiesenen alternativen Auftaktort an einer Kläranlage mehrere hundert Meter entfernt nutzen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte einen Eilantrag der Organisatorin am Donnerstag abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde ebenfalls zurück. Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar.
Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt vor allem mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk begründet. Der 15. Senat des OVG erklärte, es gebe keine Zweifel daran, dass es durch einzelne Teilnehmer zu Störaktionen gegen kritische Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des Kraftwerks und des gegenüberliegenden Umspannwerkes kommen könnte.
