Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Donnerstag eine polizeiliche Auflage bestätigt, die den Start einer für Samstag geplanten Klima-Demonstration am Tor des Gaskraftwerks Gersteinwerk in Werne untersagt.

Die Polizei hatte den alternativen Startpunkt auf Höhe einer Kläranlage festgelegt, mehrere hundert Meter vom Werkstor entfernt. Sie begründete dies mit öffentlichen Aufrufen zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk.

Gegen den Gerichtsbeschluss legte die Organisatorin der Demonstration mit dem Titel „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“ Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Der 15. Senat des OVG wies den Eilantrag jedoch zurück.

Gerichtliche Begründung

Das OVG erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass einzelne Teilnehmer störende Aktionen gegen die kritische Infrastruktur auf dem Kraftwerksgelände und dem gegenüberliegenden Umspannwerk durchführen könnten. Derartige von einzelnen Teilnehmern zu erwartende Störungen der öffentlichen Sicherheit sind der gesamten Versammlung unter den gegebenen Umständen zuzurechnen, so das Gericht wörtlich.