Datenschutzbehörde: Automatisierte Gesichtserkennung bei Klimademo 2023 war rechtswidrig
Wien, 26. Juli 2026
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Kurzfassung
Die österreichische Datenschutzbehörde hat den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung bei einer Klimademonstration gegen die Gaskonferenz in Wien im März 2023 für rechtswidrig erklärt. Das Innenministerium kündigt Berufung beim Bundesverwaltungsgericht an, während zivilgesellschaftliche Organisationen konkrete gesetzliche Regelungen fordern.
Die Datenschutzbehörde hat den automatisierten Gesichtsabgleich eines bei der Klimademonstration gegen die Wiener Gaskonferenz im März 2023 aufgenommenen Fotos als rechtswidrig eingestuft und die Landespolizeidirektion Wien damit wegen Verletzung der DSGVO verurteilt.
Ausgangslage des Verfahrens
Rund 140 Personen wurden im Umfeld der Demonstration gegen die Gaskonferenz vom März 2023 von der Polizei fotografiert und die Aufnahmen anschließend mit Hilfe automatisierter Gesichtserkennung abgeglichen. Wie die Datenschutzbehörde nun entschied, fehlte für diesen Eingriff eine hinreichende Rechtsgrundlage. Der Vorgang sei besonders eingriffsintensiv und daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, die hier nicht vorgelegen hätten.
Gegen insgesamt 165 Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten wurde im Nachgang der Demonstration wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt ermittelt. Auch jene Verfahren, die unmittelbar mit dem Einsatz der Gesichtserkennungstechnologie zusammenhingen, wurden eingestellt. Die Betroffenen sehen sich dennoch bis heute mit den Folgen der Maßnahme konfrontiert, wie aus den Stellungnahmen einzelner Beschuldigter hervorgeht.
Eine der betroffenen Personen schilderte die psychische Belastung gegenüber der APA: „Ich muss immer damit rechnen, wenn ich bei so einer Demo teilnehme, dass ich dann plötzlich strafrechtlich verfolgt werde. Das spielt im Kopf mit und hat einen abschreckenden Effekt." Die Schilderung verdeutlicht, wie der Einsatz biometrischer Überwachung das Verhalten bereits vor einer tatsächlichen Anklage beeinflussen kann.
Rechtliche Grundlage der Entscheidung
Die Behörde stützt ihre Entscheidung auf die Datenschutz-Grundverordnung. Demnach handle es sich bei einem Gesichtsabgleich um einen besonders „eingriffsintensiven" Verarbeitungsvorgang, der nur bei klar definierten gesetzlichen Grundlagen und wirksamen Schutzmechanismen erlaubt sei. Fehle eine solche Grundlage, wiege der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz und in die Versammlungsfreiheit besonders schwer.
Sebastian Kneidinger, policy advisor bei epicenter.works, betonte gegenüber der APA: „Derlei mächtige Technologien müssen umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gerade der Staat darf sich nicht nur ihre Vorteile herauspicken, sondern muss auch für klare Regeln und wirksame Schutzmaßnahmen sorgen." Die NGO kritisiert damit das Fehlen eines klaren gesetzlichen Rahmens für biometrische Überwachung in Österreich.
Zum konkreten Fall ergänzte Kneidinger: „Nicht nur aus Datenschutz-Perspektive ist das ein wichtiges Urteil, sondern auch für die Versammlungsfreiheit." Die Entscheidung stärke aus Sicht der Organisation die Position all jener, die Demonstrationen besuchen, ohne befürchten zu müssen, später mit Hilfe automatisierter Systeme identifiziert und verfolgt zu werden.
Ablauf der Demonstration im März 2023
Wie mehrere Medien unter Berufung auf die APA berichten, konkretisierte sich der Vorfall so: Im März 2023 wurden mehrere Aktivistinnen und Aktivisten angehalten und, als diese sich nicht ausweisen wollten, von Polizeibeamten fotografiert. Die Bilder wurden später zur Strafverfolgung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verwendet. Die nun vorliegende Entscheidung betrifft genau diese Vorgehensweise.
Das Innenministerium kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. In einer Aussendung hieß es, man wolle die „nicht nachvollziehbare Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfen". Aus Sicht des Ressorts diene der digitale Bildabgleich einem klaren Zweck: „Straftäter auszuforschen und diese zum Schutz der Menschen in unserem Land aus dem Verkehr zu ziehen." Eine Stellungnahme zu den konkreten Vorwürfen der Rechtswidrigkeit blieb zunächst aus.
Reaktionen von Polizei und Innenministerium
Elisabeth Kury, Sprecherin von epicenter.works, forderte die Bundesregierung daraufhin zum Handeln auf: „Jetzt können sie in der Regierung zeigen wie ernst das gemeint war." Sie verwies auf die frühere Kritik der jetzigen Koalitionspartner. „SPÖ und NEOS haben den Einsatz von Gesichtserkennung noch aus der Opposition heraus zu Recht kritisiert." Nun müsse sich zeigen, ob die Regierungsbeteiligung an dieser Haltung etwas geändert habe.
Die NGO nimmt damit sowohl die ÖVP als Regierungspartei als auch SPÖ und NEOS als ehemalige Oppositionsparteien in die Pflicht. Der Vorwurf zielt darauf, dass politische Versprechen aus der Opposition in der Regierungsverantwortung offenbar keine Fortsetzung fänden. Konkrete Gesetzgebungsvorschläge für den Einsatz biometrischer Systeme seien bisher ausgeblieben.
Die Dimension des Problems zeigt ein weiterer, ebenfalls öffentlich bekannt gewordener Fall: Im Herbst 2023 wurde ein Österreicher in Serbien in Untersuchungshaft genommen, da gegen ihn ein internationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Graz vorlag. Wie der Fall verdeutlicht, können automatisierte Abgleiche mit Gesichtsbildern grenzüberschreitend schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Internationale Dimension und Risiken
Gerade weil Fehltreffer bei biometrischen Abgleichen zu weitreichenden Konsequenzen führen könnten, brauche es aus Sicht von epicenter.works ein mehrstufiges Sicherungssystem: klare Eingriffsschwellen, eine unabhängige Kontrolle und individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten. Ohne solche Garantien bleibe der Einsatz der Technologie rechtsstaatlich problematisch.
Die Entscheidung der Datenschutzbehörde ist nicht die erste Kritik an biometrischer Überwachung in Österreich. Bereits in den vergangenen Jahren hatten Datenschutzorganisationen und zivilgesellschaftliche Bündnisse auf die Risiken automatisierter Gesichtserkennung hingewiesen und eine ausdrückliche gesetzliche Regelung verlangt. Bisher beschränken sich die politischen Reaktionen vor allem auf Absichtserklärungen.
Nun liegt mit dem Erkenntnis der Datenschutzbehörde zumindest auf Verwaltungsebene eine rechtliche Bewertung vor, die den Einsatz der Technologie in diesem konkreten Fall beanstandet. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich im Berufungsverfahren mit der Frage befassen müssen, ob die fehlende ausdrückliche Rechtsgrundlage den Eingriff tatsächlich rechtswidrig macht.
Bedeutung für künftige Demonstrationen
Auch wenn das Strafverfahren gegen die 165 Betroffenen bereits eingestellt wurde, bleibt die Entscheidung der Datenschutzbehörde ein Präzedenzfall. Sie stärkt die Position all jener, die sich gegen den Einsatz biometrischer Überwachung bei Demonstrationen wenden, und erhöht zugleich den Druck auf die Politik, endlich klare Regeln zu schaffen, wie Kury von epicenter.works betonte.
Für die Demonstrierenden hat die Entscheidung eine symbolische Bedeutung: Sie bestätigt nachträglich, dass der Polizeieinsatz über das Ziel hinausschoss. Ob daraus ein dauerhafter Schutz für künftige Versammlungen erwächst, hängt nun davon ab, ob die Regierung die nötigen Schlüsse zieht und die angekündigte Berufung nicht das letzte Wort bleibt.
Die Datenschutzbehörde veröffentlichte ihre Entscheidung am Donnerstag. In den kommenden Wochen werden sowohl das Innenministerium als auch die betroffenen NGOs ihre weiteren Schritte bekannt geben. Beobachterinnen und Beobachter erwarten, dass das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auch über Österreich hinaus Beachtung finden wird, da vergleichbare Fälle in mehreren EU-Staaten anhängig sind.
Fragen & Antworten
Warum hat die Datenschutzbehörde den Einsatz von Gesichtserkennung bei der Klimademo für rechtswidrig erklärt?
Die Behörde entschied, dass für den automatisierten Gesichtsabgleich der rund 140 aufgenommenen Fotos eine hinreichende Rechtsgrundlage fehlte und der Eingriff in den Datenschutz sowie die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig war.
Was sagt epicenter.works zur Entscheidung der Datenschutzbehörde?
Die NGO begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt für den Datenschutz und die Versammlungsfreiheit und fordert von der Regierung klare gesetzliche Regeln sowie wirksame Schutzmaßnahmen für den Einsatz biometrischer Technologien.
Wie reagiert das Innenministerium auf die Entscheidung?
Das Innenministerium kündigte an, die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht zu bekämpfen, und bezeichnete sie als nicht nachvollziehbar, hält den digitalen Bildabgleich aber weiterhin für notwendig zur Verfolgung von Straftätern.
Gesichtserkennung Klimademo Wien rechtswidrig | finanz360