Die Datenschutzbehörde hat den automatisierten Gesichtsabgleich eines bei der Klimademonstration gegen die Wiener Gaskonferenz im März 2023 aufgenommenen Fotos als rechtswidrig eingestuft und die Landespolizeidirektion Wien damit wegen Verletzung der DSGVO verurteilt.

Ausgangslage des Verfahrens

Rund 140 Personen wurden im Umfeld der Demonstration gegen die Gaskonferenz vom März 2023 von der Polizei fotografiert und die Aufnahmen anschließend mit Hilfe automatisierter Gesichtserkennung abgeglichen. Wie die Datenschutzbehörde nun entschied, fehlte für diesen Eingriff eine hinreichende Rechtsgrundlage. Der Vorgang sei besonders eingriffsintensiv und daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, die hier nicht vorgelegen hätten.

Gegen insgesamt 165 Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten wurde im Nachgang der Demonstration wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt ermittelt. Auch jene Verfahren, die unmittelbar mit dem Einsatz der Gesichtserkennungstechnologie zusammenhingen, wurden eingestellt. Die Betroffenen sehen sich dennoch bis heute mit den Folgen der Maßnahme konfrontiert, wie aus den Stellungnahmen einzelner Beschuldigter hervorgeht.