Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel oder Aufrufe zu dessen Beseitigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedrohen soll.

Hessischer Entwurf und Bundesratsbeschluss

Die Initiative stammt aus dem Haus des hessischen Justizministers Christian Heinz (CDU) und wurde am Freitag in der Länderkammer mit Mehrheit angenommen. Damit muss sich nach der Sommerpause der Bundestag mit dem Vorhaben befassen. Zunächst erhält die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor das Parlament über den Entwurf berät.

Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Strafbarkeit soll demnach nur greifen, wenn die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Begründung des Entwurfs heißt es, die aktuellen Strafvorschriften seien nicht ausreichend. Insbesondere die Tatbestände der Volksverhetzung sowie der Billigung von Straftaten oder des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen erfassten nicht alle Fälle. Auch Karten des Nahen Ostens, die einen palästinensischen Staat innerhalb der Grenzen Israels, des Gazastreifens und des Westjordanlands zeigen, könnten nach dem Entwurf als Leugnung des Existenzrechts gewertet werden.