Der Berliner Senat bereitet die Entlassung von Staatssekretär Matthias Hundt vor und will nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die Senatssprecherin Christine Richter bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die laufenden Entlassungsvorbereitungen. Zunächst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darüber berichtet. „Der Senat bereitet die Entlassung vor und will sie am Dienstag beschließen", erklärte Richter laut der Agentur.
Hundt war Mitte März zum Chief Digital Officer und Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in der Senatskanzlei ernannt worden. Er folgte auf Martina Klement, die in die brandenburgische Landesregierung als Wirtschaftsministerin gewechselt war. Hundt wurde 1969 in Dresden geboren.
Hintergrund: Hundts Amtszeit in Berlin
Nach Darstellung seines Anwalts hatte Hundt ursprünglich selbst um seine Entlassung gebeten, den Antrag später aber wieder zurückgezogen. „Mein Mandant bittet aus zwei Gründen nicht mehr um seine Entlassung", teilte der Anwalt am Freitagabend mit. Damit greife die Regelung zum Übergangsgeld.
Die Höhe des Übergangsgeldes entspreche dem sechsfachen Monatsgehalt, „also etwa 72.000 Euro". Da Hundt seinen Entlassungsantrag zurückgezogen habe, sei er auf diese Übergangsregelung angewiesen, sollte der Senat ihn dennoch entlassen.
Übergangsgeld und finanzielle Folgen
Hundts Anwalt wies zugleich Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück. „Vor allem aber seien die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos", hieß es. Der Mandant habe zudem die Erwartung gehabt, dass die mediale Kampagne gegen ihn mit seinem Rücktrittsangebot ein Ende haben würde. „Diese Hoffnung wurde leider enttäuscht."