Das Berliner Landgericht hat die gegen die Deutsche Wohnen Gruppe verhängte Datenschutz-Buße deutlich von ursprünglich 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro reduziert, weil es den Verstoß gegen die DSGVO als weniger schwer einstuft.
Die Deutsche Wohnen Gruppe war im Oktober 2019 von der Berliner Datenschutzbehörde mit einer Buße von 14,5 Millionen Euro belegt worden. Die Behörde warf dem Immobilienunternehmen vor, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 nicht ausreichend sichergestellt zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Konkret ging es um Ausweisdokumente und Angaben zur Zahlungsfähigkeit, die nach Ansicht der Behörde unmittelbar nach Abschluss des Mietverhältnisses hätten entfernt werden müssen, da sie für die Abwicklung der Mietverträge nicht mehr erforderlich waren.
Hintergrund: Worauf sich die Vorwürfe stützten
Die Deutsche Wohnen wies die Vorwürfe zurück und verwies darauf, dass die gespeicherten Daten auch steuerrechtlichen Zwecken sowie Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung dienten. Zudem habe das Unternehmen bereits vor dem im Bußgeldbescheid genannten Zeitraum Millionen in die Modernisierung des Archivsystems investiert. Bei Stichproben seien 15 Einzelfälle festgestellt worden, in denen die Daten in dem beanstandeten Zeitraum "gekappt", also gesperrt und gegen unbefugten Zugriff gesichert worden seien.
